30 December 2025, 14:54

Vier Bundesländer starten 2025 die umstrittene Solidaritätskarte für ukrainische Geflüchtete

Eine Person hält eine Karte mit Text in der Hand und steht vor einem Plakat und einer Wand.

Vier Bundesländer starten 2025 die umstrittene Solidaritätskarte für ukrainische Geflüchtete

Vier deutsche Bundesländer führen Ende 2025 ein neues Zahlungskartensystem für Geflüchtete aus der Ukraine ein. Das als 'Solidaritätskarte' bekannte Modell ersetzt einen Teil der Barleistungen durch eine eingeschränkte Prepaid-Debitkarte. Laut Behörden soll die Karte die Auszahlungen vereinfachen und gleichzeitig Missbrauch verhindern.

Bundessozialministerin Heike Hofmann (SPD) bezeichnete das System als 'neutral und nicht diskriminierend' und betonte, es sei darauf ausgelegt, Nutzer nicht zu stigmatisieren. Die Einführung erfolgt ab dem 30. Dezember 2025 in Bayern, Sachsen, Thüringen und Niedersachsen.

Die Karte funktioniert wie eine Prepaid-Debitkarte, unterliegt jedoch strengen Auflagen. Geflüchtete aus der Ukraine können sie in allen Geschäften einsetzen, die Visa akzeptieren, doch Überziehungen und internationale Überweisungen sind ausgeschlossen. Bargeldabhebungen sind auf 50 Euro pro Monat begrenzt – möglich an Geldautomaten oder als Bargeldrückgabe beim Einkauf in teilnehmenden Läden.

Nicht alle Geflüchteten aus der Ukraine erhalten die Karte. Ausgenommen sind Personen mit eigenem Vermögen, Einkommen, ausstehender Abschiebung oder solche, die unter Geldwäschegesetze fallen. In Ausnahmefällen können die Bargeldlimits gelockert werden.

Ab dem kommenden Jahr gelten neue Leistungssätze: Alleinstehende Erwachsene erhalten monatlich 202 Euro, verheiratete oder in Partnerschaft lebende Personen jeweils 182 Euro. Eine Beispielfamilie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern (acht und zehn Jahre alt) hat Anspruch auf 634 Euro im Monat. Die Karte ist nicht mit einem Bankkonto verknüpft, sodass die Mittel ausschließlich für genehmigte Transaktionen genutzt werden können.

Das System der Solidaritätskarte startet am 30. Dezember 2025 in den vier Bundesländern. Berechtigte Geflüchtete aus der Ukraine erhalten dann statt voller Barleistungen eingeschränkte Prepaid-Karten. Die monatliche Bargeldabhebungsgrenze bleibt bei 50 Euro festgesetzt, Überziehungen oder Auslandsüberweisungen sind nicht möglich.