Stadt Wiesbaden darf Silvesterfeier im Kurhaus mit Catering durch Dritte veranstalten
Klaas LübsStadt Wiesbaden darf Silvesterfeier im Kurhaus mit Catering durch Dritte veranstalten
Stadt Wiesbaden darf Silvesterfeier im Kurhaus mit Fremdverpflegung ausrichten
Teaser: Die Stadt Wiesbaden darf ihre Silvesterfeier im Kurhaus mit einem externen Caterer durchführen.
22. Dezember 2025, 09:44 Uhr
Die Stadt Wiesbaden hat einen Rechtsstreit um ihre Silvesterfeier im Kurhaus gewonnen. Ein Gerichtsurteil bestätigt, dass die Behörden für die Veranstaltung einen externen Caterer beauftragen dürfen – trotz der Einwände des gastronomischen Betreibers des Hauses. Die Entscheidung ist nun rechtskräftig, weitere Berufungen sind ausgeschlossen.
Streitpunkt war die Frage, ob die Stadt für die jährliche Feier eigenverantwortlich das Catering organisieren darf. Der Kurhaus-Betreiber hatte argumentiert, dass externe Anbieter seine wirtschaftlichen Interessen beeinträchtigen würden. Zudem behauptete er, der Schritt untergrabe den Kernzweck seines Vertrags mit der Stadt.
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main wies diese Argumente zurück. Die Richter urteilten, dass der Vertrag der Stadt mit dem Betreiber ausdrücklich Ausnahmen für städtische Veranstaltungen vorsieht. Da die Silvesterparty als „jährliche Stadtveranstaltung“ eingestuft wird, stehe es der Stadt frei, die Bewirtung selbst zu regeln.
Als externer Dienstleister für die Feier 2025 wurde das Unternehmen Gaul Catering bestätigt. Laut den offiziellen Veranstaltungsseiten wird es im Wintergarten ab 21:30 Uhr warme und kalte Speisen anbieten. Die Feier wird zudem auf der Website der Stadt Wiesbaden beworben, was ihren Charakter als städtische Veranstaltung unterstreicht.
Mit dem Urteil kann die Silvesterfeier wie geplant mit externem Catering stattfinden. Die Richter machten deutlich, dass in diesem Fall die vertraglichen Rechte der Stadt Vorrang haben. Da das Urteil nun bindend ist, sind keine weiteren Klagen mehr möglich.