Selbstbestimmungsgesetz in Sachsen-Anhalt: Fast 1.000 Geschlechtsänderungen seit November 2024
Klaas LübsSelbstbestimmungsgesetz in Sachsen-Anhalt: Fast 1.000 Geschlechtsänderungen seit November 2024
Fast 1.000 Menschen in Sachsen-Anhalt haben seit Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes ihr rechtliches Geschlecht ändern lassen
Das im November 2024 eingeführte Gesetz schafft langwierige Begutachtungsverfahren ab. Wie Behörden mitteilen, betrafen die meisten Änderungen Erwachsene – nur ein kleiner Teil der Anträge stammte von Minderjährigen.
Die neue Regelung trat im November 2024 in Kraft und ermöglicht es Personen, ihr eingetragenes Geschlecht einfacher zu ändern. Seither haben in Sachsen-Anhalt 976 Menschen von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Der Großteil davon waren Erwachsene, während es bei etwa 40 Fällen um minderjährige Personen ging.
Bei den Minderjährigen, die ihre Eintragung änderten, überwiegt der Wechsel von weiblich zu männlich. Die Landesregierung bestätigte zudem, dass vier Personen nach einer ersten Änderung eine zweite Korrektur vornahmen. Bisher wurde ein einziger Verdachtsfall auf Missbrauch gemeldet.
Der Fachverband der Standesämter zeigt sich positiv gestimmt gegenüber der Reform. Dennoch werden weiterhin mögliche Nachbesserungen diskutiert. Ein Vorschlag sieht vor, dass Personen, die während ihrer Eintragung als männlich eine Straftat begangen haben, eine Wartefrist von fünf Jahren einhalten müssen, bevor sie ihren Eintrag erneut ändern dürfen.
Das Selbstbestimmungsgesetz hat den Prozess der geschlechtlichen Selbstbestimmung in Sachsen-Anhalt deutlich vereinfacht. Bei 976 vorgenommenen Änderungen gab es bisher kaum Missbrauchsfälle, und die Reform wird vor allem von Erwachsenen genutzt. Angesichts neuer Entwicklungen könnten jedoch noch weitere Anpassungen des Gesetzes folgen.






