30 April 2026, 06:25

Neues Digitales-Gesundheitsgesetz: ePA wird nutzerfreundlicher – doch Kritik bleibt

Ein Kreisdiagramm mit der Überschrift 'patientenorientierte Versorgung' und vier farbigen Abschnitten, jeweils mit einer spezifischen Pflegeart beschriftet.

Neues Digitales-Gesundheitsgesetz: ePA wird nutzerfreundlicher – doch Kritik bleibt

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat ein neues Digitales-Gesundheitsgesetz vorgestellt, das die digitale Gesundheitsversorgung in Deutschland verbessern soll. Der Gesetzentwurf konzentriert sich darauf, die elektronische Patientenakte (ePA) nutzerfreundlicher zu gestalten und die Telematikinfrastruktur (TI) zu stärken. Die Reaktionen aus der Branche fallen gemischt aus: Einige Maßnahmen werden gelobt, doch es gibt auch Forderungen nach umfassenderen Reformen.

Das geplante Gesetz soll den Authentifizierungsprozess für die ePA vereinfachen und ihre Funktionalität erweitern. Die AOK begrüßte diese Änderungen als "positiven Schritt hin zu einem besseren Patientenzugang". Gleichzeitig zeigte sich der Krankenkassenverband an weiteren Details zur Umstrukturierung der gematik interessiert – insbesondere fordert er, dass die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) stärker in die Organisation eingebunden werden, etwa durch erweiterte Mitspracherechte.

Auch der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (KBV) unterstützt die Pläne zur Stärkung der gematik, die für die Steuerung der TI zuständig ist. Die KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner sprach sich dafür aus, der gematik mehr Befugnisse gegenüber den TI-Anbietern einzuräumen. Allerdings plädiert der Verband für eine eigenständige "elektronische Pflegeakte", die unabhängig von der ePA funktioniert, um sicherzustellen, dass Daten auch ohne ePA-Konto abrufbar bleiben.

Ärztinnen und Ärzte zeigen sich hingegen zurückhaltend gegenüber den ePA-Plänen. Viele legen Wert auf Qualität und praktische Funktionalität und fürchten zusätzliche bürokratische Belastungen im Praxisalltag. Die AOK hingegen hob das Potenzial des Forschungsdatenzentrums Gesundheit (FDZ) hervor, das durch bessere Nutzung von Gesundheitsdaten und erleichterten Zugang zu Versichertendaten die Versorgungssteuerung optimieren könnte.

Kritik kam von Thomas Knieling, Bundesgeschäftsführer des Verbands Deutscher Alten- und Behindertenhilfe (VDAB). Er warf dem Digitalen-Gesundheitsgesetz vor, die Langzeitpflege zu vernachlässigen – einen Bereich, der dringend maßgeschneiderte digitale Lösungen und verlässliche Finanzierung benötige. Knieling betonte, dass die Langzeitpflege als eigenständiger Bereich behandelt werden müsse, um sicherzustellen, dass die Digitalisierung konkrete Vorteile für Personal und Patientinnen und Patienten bringt.

Mit dem Digitalen-Gesundheitsgesetz will die Bundesregierung die Gesundheitsinfrastruktur modernisieren, indem sie ePA und TI ausbaut. Während Krankenkassen und einige medizinische Verbände die Reformen grundsätzlich befürworten, bleiben Bedenken hinsichtlich des administrativen Aufwands und der Ausklammerung der Langzeitpflege. Die Regierung steht nun vor der Aufgabe, diese Punkte im weiteren Gesetzgebungsverfahren aufzugreifen.

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