Historisches Urteil: Sehbehinderter Medizinstudent darf als Arzt arbeiten
Klaas LübsHistorisches Urteil: Sehbehinderter Medizinstudent darf als Arzt arbeiten
Ein sehbehinderter Medizinstudent hat in Deutschland einen richtungsweisenden juristischen Sieg errungen. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschied, dass er trotz seiner Behinderung in einem bestimmten Fachgebiet als Arzt tätig sein darf. Das Urteil stellt langjährige Vorschriften infrage, die sehbehinderten Ärztinnen und Ärzten bisher die volle Approbation verwehrt haben.
Der Absolvent, bei dem während des Studiums eine Makuladegeneration diagnostiziert wurde, hatte sich um die ärztliche Zulassung beworben, war jedoch zunächst abgelehnt worden. Die Behörden argumentierten, seine Sehbehinderung mache ihn für die Ausübung aller medizinischen Tätigkeiten ungeeignet. Das BVerwG urteilte jedoch, dass Paragraf 3 der Bundesärzteordnung (BÄO) Bewerber mit Behinderungen unzulässig benachteilige.
Das Gericht räumte ein, dass die Approbation grundsätzlich eine uneingeschränkte Berufsausübung ermöglicht, betonte jedoch, dass Ärzte nicht jede denkbare medizinische Tätigkeit ausführen müssen. Stattdessen entschied es, dass der Absolvent sicher in Fachgebieten wie "Psychosomatische Medizin und Psychotherapie" arbeiten könne, in denen seine Einschränkung die Patientensicherheit nicht beeinträchtige. In der Begründung verwies das Gericht auch auf Antidiskriminierungsgesetze und wog das Recht behinderter Fachkräfte gegen den Schutz der Patienten ab.
In anderen europäischen Ländern sind in den vergangenen fünf Jahren keine vergleichbaren Urteile dokumentiert worden. Deutsche Verwaltungsgerichte, etwa in Saarland und Münster, hatten zwar ähnliche Fälle verhandelt, doch dieses Urteil setzt nun einen neuen Präzedenzfall in Deutschland.
Die Entscheidung ebnet sehbehinderten Ärztinnen und Ärzten den Weg in spezifische medizinische Fachbereiche. Zwar erlaubt die Approbation eine breite Berufsausübung, doch stellte das Gericht klar, dass Mediziner sich auf Gebiete spezialisieren dürfen, die ihren Fähigkeiten entsprechen. Der Fall könnte eine Überprüfung der Zulassungsregeln für Ärzte mit Behinderungen anstoßen.






