Hessen will Leugnung von Israels Existenzrecht unter Strafe stellen
Hessens Ministerpräsident Boris Rhein hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Leugnung des Existenzrechts Israels unter Strafe stellen soll. Der Vorschlag, der am 8. Mai im Bundesrat beraten werden soll, sieht eine Ergänzung des deutschen Strafgesetzbuchs vor, um solche Äußerungen unter bestimmten Bedingungen als strafbare Handlung einzustufen.
Das gewählte Datum für die Einbringung des Entwurfs ist symbolträchtig: Es markiert den Jahrestag der Befreiung vom Faschismus im Jahr 1945.
Der Entwurf zielt darauf ab, einen neuen Absatz in Paragraf 130 des Strafgesetzbuchs aufzunehmen. Damit würde das Delikt neben bestehende Regelungen zu Volksverhetzung und Holocaustleugnung gestellt werden. Bisher ist die Leugnung des Existenzrechts Israels in Deutschland nicht explizit strafbar.
Nach dem Entwurf könnten Parolen oder Darstellungen, die Israels Existenz ablehnen oder zu dessen Beseitigung aufrufen, strafrechtlich verfolgt werden. Ausnahmen wären jedoch möglich, etwa bei Äußerungen im Rahmen religiöser Überzeugungen oder friedlicher Fürsprache. Diese Schutzklauseln sollen Bedenken hinsichtlich der Meinungsfreiheit Rechnung tragen.
Die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag hatte bereits im November 2023 einen ähnlichen Vorstoß unternommen. Dieser scheiterte jedoch nach rechtlichen Bedenken, insbesondere wegen möglicher Konflikte mit dem Schutz der Meinungsfreiheit. Die hessische Landesregierung hat die Initiative nun wiederaufgenommen und alternative Ideen wie die Schaffung eines eigenständigen Straftatbestands für "Anstiftung zur Zerstörung von Staaten" abgelehnt.
Wird der Entwurf vom Bundesrat gebilligt, geht er zur weiteren Beratung und möglichen Verabschiedung an den Bundestag. Der Vorschlag würde eine bedeutende Veränderung darstellen, wie Deutschland mit Äußerungen umgeht, die Israels Legitimität infrage stellen. Bei einer Verabschiedung wären strafrechtliche Konsequenzen für bestimmte Formen der Leugnung möglich, während gleichzeitig Raum für geschützte Meinungsäußerungen bliebe. Der nächste Schritt hängt nun von der Entscheidung des Bundesrats in den kommenden Wochen ab.






