31 December 2025, 00:58

Hessen verbietet Tanzen und Großveranstaltungen an Feiertagen im Herbst und Winter

Eine Gruppe von Menschen, die auf einer Straße gehen und Abzeichen auf ihren Hemden tragen, mit einer großen Menge, die sich um die Straße sammelt.

Hessen verbietet Tanzen und Großveranstaltungen an Feiertagen im Herbst und Winter

Hessen führt strenge Regeln für öffentliche Veranstaltungen an wichtigen Terminen im Herbst und Winter ein

An den Stichtagen 16. und 23. November sind Tanzen, große Menschenansammlungen sowie kommerzielle Sportevents im öffentlichen Dienst verboten. Ähnliche Einschränkungen gelten auch am 24. Dezember, dem Heiligabend, gemäß dem Hessischen Feiertagsgesetz.

Veranstalter und Unternehmen wurden aufgefordert, diese Vorschriften einzuhalten – andernfalls drohen Strafen.

Nach dem Hessischen Feiertagsgesetz sind öffentliche Tanzveranstaltungen, Freiluftversammlungen und gewerbliche Sportaktivitäten im öffentlichen Dienst am 16. und 23. November untersagt. Auch Umzüge und vergleichbare Großveranstaltungen fallen an diesen Tagen unter das Verbot. Die Behörden haben Veranstalter und Gastronomiebetriebe ausdrücklich an die Einhaltung der Regeln erinnert.

Am 24. Dezember, dem Heiligabend, tritt erneut ein Tanzverbot im öffentlichen Dienst in Kraft. Zudem gelten strenge Auflagen für den Einzelhandel: Fällt der Heiligabend auf einen Sonntag, bleibt der Handel komplett geschlossen. Liegt er auf einem Wochentag, müssen Geschäfte bereits um 14 Uhr schließen.

Nicht alle Veranstaltungen sind betroffen. Ausnahmen gibt es für Zusammenkünfte, die dem Feiertagsgedanken entsprechen, der geistigen Erbauung dienen oder der Kunst, Wissenschaft, öffentlichen Bildung oder politischen Zwecken gewidmet sind. Verstöße gegen das Gesetz können für Verantwortliche im öffentlichen Dienst mit Bußgeldern geahndet werden.

Lokale Behörden betonen die Bedeutung dieser Regelungen, die den ernsten Charakter der Feiertage wahren, gleichzeitig aber sinnvolle kulturelle und bildende Aktivitäten im öffentlichen Dienst ermöglichen sollen.

Die Verbote gelten für ausgewählte Termine im November und Dezember und zielen auf öffentliche Unterhaltungs- und kommerzielle Aktivitäten im öffentlichen Dienst ab. Veranstalter und Unternehmen müssen ihre Pläne entsprechend anpassen, um Sanktionen zu vermeiden. Bei Unklarheiten über mögliche Ausnahmen können sie sich vorab an die örtlichen Behörden wenden.