Hessen streitet über 7,4 Milliarden Euro – wer bekommt wie viel vom Infrastruktur-Topf?
Helga MüllerGrüne und FDP: Mehr Geld aus Sonderfonds für Kommunen - Hessen streitet über 7,4 Milliarden Euro – wer bekommt wie viel vom Infrastruktur-Topf?
Hessen erhält 7,4 Milliarden Euro aus dem Bundes-Sondervermögen Infrastruktur. Davon fließen 4,7 Milliarden direkt an die Kommunen – allerdings in zwei getrennten Tranchen. Doch es gibt Streit darüber, wie viel den Städten und Gemeinden tatsächlich zusteht.
Die Landesregierung plant, die 4,7 Milliarden für die Kommunalhaushalte in zwei Raten auszuzahlen. Zunächst sollen nur 3 Milliarden freigegeben werden, der Rest folgt später. Diese Vorgehensweise stößt bei der Opposition auf Kritik.
Der grüne Abgeordnete Sascha Meier fordert, dass 80 Prozent des schuldenfinanzierten Topfs an Städte und Gemeinden gehen müssten. Die FDP-Haushaltsexpertin Marion Schardt-Sauer hingegen hinterfragt, warum die Kommunen lediglich 4,7 Milliarden erhalten. Zudem kritisiert sie die Aufteilung der Mittel statt einer sofortigen Auszahlung der vollen Summe.
Die Gelder können für vielfältige Projekte genutzt werden, darunter Wohnungsbau, Schulen, Stadtentwicklung, Kanalisation, Feuerwehrstationen und Sportanlagen. Weitere 950 Millionen sind für Krankenhäuser reserviert, während das Land 1,78 Milliarden für eigene Vorhaben einbehält.
Baden-Württemberg hingegen leitet zwei Drittel seiner 8,77 Milliarden aus dem Bundesprogramm ohne strenge Auflagen direkt an die Kommunen weiter – das gibt den Städten und Gemeinden mehr Spielraum bei der Verwendung. Wie andere Bundesländer wie Berlin oder Niedersachsen ihre Mittel verteilen, bleibt jedoch unklar, da jede Region nach dem LuKIFG-Gesetz eigenständig entscheidet.
Grüne und FDP drängen weiterhin auf einen größeren Anteil für die Kommunen. Zwar sind für Hessens Städte und Gemeinden bereits 4,7 Milliarden vorgesehen, doch die Debatte dreht sich nun darum, ob diese Summe ausreicht. Da das Land 1,78 Milliarden selbst verwaltet, stellen einige die Verteilung infrage.