Hessen reformiert Feiertagsgesetz – doch Karfreitags-Tanzverbot bleibt unangetastet
Carina KrauseLand will Feiertagsgesetz reformieren - Streit um Tanzverbot - Hessen reformiert Feiertagsgesetz – doch Karfreitags-Tanzverbot bleibt unangetastet
Hessens jahrzehntealtes Feiertagsgesetz steht vor einer Reform – doch eine langjährige Regel bleibt bestehen: Das Tanzverbot an Karfreitag wird trotz Forderungen der FDP nach einer Lockerung nicht aufgehoben. Innenminister Roman Poseck stellte die geplanten Änderungen diese Woche im Landtag vor.
Das aktuelle Gesetz, das seit 1971 in Kraft ist, schränkt Unterhaltungsveranstaltungen an sogenannten "stillen Feiertagen" wie Karfreitag ein. Ursprünglich waren diese Vorschriften religiös motiviert und sollten die Würde der Kreuzigung Christi bewahren. Im Laufe der Zeit verschob sich die Begründung hin zu säkularen Vorstellungen von Anstand, geprägt von historischer Etikette.
FDP-Landeschef Stefan Naas setzte sich für eine Aufweichung des Tanzverbots ein und argumentierte, die Regelung sei überholt. Er schlug vor, Veranstaltungen in den frühen Stunden des Karfreitags zu ermöglichen. CDU-Abgeordneter Stefan Schneider lehnte eine Änderung jedoch ab: Solche Feiertage prägten die kulturelle Identität und dürften nicht verwässert werden. Zudem verwies er darauf, dass es in Deutschland ohnehin nur noch wenige "stille Feiertage" gebe, die es zu bewahren gelte.
Minister Poseck lehnte den FDP-Vorschlag kategorisch ab und nannte ihn kurzsichtig. Ein Entwurf der Reform wird derzeit von den zuständigen Ministerien geprüft. Der Landtag wird die Pläne in der zweiten Jahreshälfte beraten.
Trotz der umfassenden Novelle bleibt das Tanzverbot an Karfreitag unverändert.
Die Reform des hessischen Feiertagsgesetzes wird also ohne Änderungen am Karfreitags-Tanzverbot voranschreiten. Die Debatte zeigte, wie unterschiedlich Tradition und Modernisierung bewertet werden. Eine endgültige Entscheidung wird nach den parlamentarischen Beratungen im Laufe des Jahres erwartet.






