01 February 2026, 23:12

Gericht zwingt Lich: AfD-Veranstaltung im Bürgerzentrum muss stattfinden

Ein Schwarz-Weiß-Bild einer großen Menschenmenge vor einem Gebäude, mit einer Person in der Mitte, die eine Fahne und ein Schild hält, wahrscheinlich während einer Suffragetten-Demonstration.

Richterentscheid: Lich muss AfD Nutzung des Rathauses für Veranstaltung gestatten - Gericht zwingt Lich: AfD-Veranstaltung im Bürgerzentrum muss stattfinden

Die Stadt Lich muss nun der AfD-Kreistagsfraktion erlauben, eine politische Veranstaltung in einem ihrer Bürgerzentren abzuhalten. Diese Entscheidung folgt einem Gerichtsurteil, das die ursprüngliche Ablehnung der Stadt aufhob. Die Behörden hatten die Buchung zunächst mit der Begründung blockiert, Gegenproteste könnten die öffentliche Ordnung stören.

Der Streit begann, als die AfD-Fraktion für den 11. Oktober die Nutzung eines Bürgerzentrums für eine Veranstaltung unter dem Titel "offener Dialog" beantragte. Die Verwaltung Lichs lehnte den Antrag ab und argumentierte, mögliche Gegenkundgebungen könnten die Sicherheit gefährden. Die Stadt begründete ihre Entscheidung damit, dass sie notwendig sei, um die öffentliche Ordnung aufrechtzuerhalten.

Das Verwaltungsgericht Gießen sah dies anders. Es urteilte, die Bedenken der Stadt seien spekulativ und nicht durch konkrete Beweise gestützt. Die Richter wiesen zudem darauf hin, dass in Licher Bürgerzentren bereits zuvor politische Veranstaltungen und Zusammenkünfte anderer Gruppen stattgefunden hätten.

Nach den Grundsätzen der Gleichbehandlung und der Selbstbindung der Verwaltung kam das Gericht zu dem Schluss, dass die AfD-Kreistagsfraktion ein Recht auf die Nutzung der Räumlichkeiten habe. Das Urteil ermöglicht der Fraktion, ihre Veranstaltung wie geplant durchzuführen. Die Stadt behält jedoch die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel Berufung einzulegen.

Die Gerichtsentscheidung bedeutet, dass die AfD-Veranstaltung am 11. Oktober wie vorgesehen stattfinden kann. Lich muss nun ein Bürgerzentrum bereitstellen, sofern ein erfolgreiches Rechtsmittel das Urteil nicht kippt. Aus öffentlichen Unterlagen geht nicht hervor, wie häufig vergleichbare Einrichtungen in den letzten Jahren von anderen Parteien für politische Veranstaltungen genutzt wurden.