Gericht erlaubt "giftig" und "manipulativ" als geschützte Meinungsäußerung
Helga MüllerGericht erlaubt "giftig" und "manipulativ" als geschützte Meinungsäußerung
Ein deutsches Gericht hat entschieden, dass die Bezeichnung einer Person als "giftig" und "manipulativ" unter den Schutz der Meinungsfreiheit fällt. Der Beschluss erfolgte nach einem Rechtsstreit, den eine selbsternannte "Bewusstseinstrainerin" und "Medium" angestrengt hatte, um einer ehemaligen Klientin solche Äußerungen zu untersagen. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main bestätigte das vorherige Urteil und erklärte die Aussagen für rechtmäßig als Ausdruck einer persönlichen Meinung.
Im Mittelpunkt des Verfahrens stand ein Streit zwischen der Klägerin, die als spirituelle Beraterin tätig ist, und einer ehemaligen Kundin. Diese hatte die Klägerin öffentlich mit Begriffen wie "giftig" und "manipulativ" beschrieben. Die Klägerin sah darin eine Verleumdung und beantragte gerichtlich, die Wiederholung solcher Vorwürfe zu unterbinden.
Das Gericht prüfte, ob es sich bei den Aussagen um Tatsachenbehauptungen oder subjektive Werturteile handelte. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass keine konkreten, überprüfbaren Vorfälle genannt wurden, sondern vielmehr persönliche Einschätzungen geäußert wurden. Daher fielen die Äußerungen unter den Schutz der Meinungsfreiheit.
In der Begründung betonte das Gericht, dass die Meinungsfreiheit ein breites Spektrum an Aussagen abdecke – unabhängig davon, ob sie wertvoll oder wertlos, richtig oder falsch, begründet oder grundlos seien. Zudem wurden die Äußerungen als zulässig eingestuft, da sie sich auf das berufliche Verhalten der Klägerin und nicht auf persönliche Angriffe bezogen. Das Urteil ist rechtskräftig und nicht mehr anfechtbar.
Die Entscheidung unterstreicht, dass auch scharfe oder negative Bewertungen des beruflichen Handelns einer Person rechtlich geschützt sein können. Der Versuch der Klägerin, die Kritik zum Schweigen zu bringen, scheiterte, und die Aussagen der ehemaligen Kundin bleiben rechtmäßig. Der Fall schafft einen Präzedenzfall dafür, wie künftig ähnliche Streitigkeiten über öffentliche oder Online-Kritik behandelt werden könnten.






