Geplanter Apothekenstreik scheitert an rechtlichen Hürden – Protest nur in Miniaturform
Brunhilde JesselGeplanter Apothekenstreik scheitert an rechtlichen Hürden – Protest nur in Miniaturform
Apotheker in ganz Deutschland hatten für den 23. März 2023 einen bundesweiten Streik geplant, um höhere Löhne und bessere Unterstützung für kämpfende lokale Apotheken durchzusetzen. Die Protestaktion sollte vollständige Schließungen umfassen, wobei nur Notdienste verfügbar bleiben sollten. Doch rechtliche Herausforderungen veränderten die Aktion noch vor ihrem Beginn grundlegend.
Ziel des Streiks war es, die finanziellen Belastungen unabhängiger Apotheken aufzuzeigen und eine fairere Vergütung zu fordern. Mehrere Landesapothekerverbände, darunter der von Baden-Württemberg, hatten ihre Mitglieder aufgefordert, sich durch die Schließung ihrer Türen für den Tag zu beteiligen. Wer nicht schließen konnte, sollte Solidarität zeigen, indem er Warnwesten trug oder sich an lokale Medien wandte.
Das Sozialministerium Baden-Württembergs griff ein und erklärte die geplanten Schließungen für rechtswidrig. Die Landesapothekerkammer zog daraufhin ihren Aufruf zu vollständigen Schließungen zurück. Stattdessen riet sie den Apotheken, ihre Öffnungszeiten am Streiktag auf nur drei Stunden zu reduzieren – was nach den bestehenden Vorschriften zulässig war.
Der Verband erinnerte die Mitglieder daran, dass jede Änderung der Öffnungszeiten elektronisch bei der Kammer gemeldet werden musste. Dieser angepasste Ansatz ermöglichte es, den Protest in begrenztem Umfang durchzuführen, ohne gegen die Vorgaben des Ministeriums zu verstoßen.
Der Streik fand schließlich in abgewandelter Form statt: Viele Apotheken öffneten am 23. März nur drei Stunden lang. Die Aktion hielt den Druck auf die Politik in Sachen Finanzierung und Arbeitsbedingungen aufrecht. Die rechtlichen Einschränkungen sorgten jedoch dafür, dass der Protest weniger flächendeckend ausfiel als ursprünglich geplant.






