30 April 2026, 02:28

Bundeswettbewerbsbehörde zieht dm wegen illegaler Online-Apotheke vor Gericht

Altes Schwarz-Weiß-Foto eines Apothekeninneren mit einem zentralen Tresen, auf dem verschiedene Gegenstände und im Hintergrund Regale mit Flaschen und Gegenständen stehen.

Bundeswettbewerbsbehörde zieht dm wegen illegaler Online-Apotheke vor Gericht

Bundeswettbewerbsbehörde verklagt Drogeriekette dm

Die deutsche Wettbewerbsbehörde hat rechtliche Schritte gegen die Drogeriemarktkette dm eingeleitet. Die beim Landgericht Karlsruhe eingereichte Klage richtet sich gegen den Versandhandel des Unternehmens mit rezeptfreien Medikamenten. Die Behörde wirft dm vor, mit seinem Geschäftsmodell gegen deutsche Apothekengesetze zu verstoßen und damit den Verbraucherschutz zu untergraben.

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Laut den Ermittlern betreibt dm seine Online-Apotheke illegal, indem es die Verkäufe über eine tschechische Tochtergesellschaft abwickelt. Zwar richte sich der Service scheinbar an deutsche Kunden, doch nutze das Unternehmen damit eine rechtliche Grauzone, um heimische Vorschriften zu umgehen. Zudem kritisieren die Behörden, dass dm rezeptfreie Standardprodukte mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln vermische – eine Praxis, die Verbraucher in die Irre führe.

Neben dem Online-Angebot gibt es Bedenken hinsichtlich der Filialpraxen von dm. Selbst eine eigens eingerichtete "Apotheken-Ecke" in den Läden verstoße gegen die geforderte Unabhängigkeit, so die Behörde. Diese Einschränkungen müssten gleichermaßen für den digitalen Verkauf gelten. Die Klage wirft dm zudem vor, durch die Betreiberrolle der Apotheke gegen Gesetze zu verstoßen, die eine klare Trennung zwischen Einzelhandel und pharmazeutischen Anbietern vorschreiben.

Dies ist nicht der erste juristische Konflikt zwischen dm und den Aufsichtsbehörden. Bereits laufen separate Verfahren in Düsseldorf und Karlsruhe wegen der in den Filialen angebotenen Sehtests. Das Urteil in diesem neuen Fall könnte richtungsweisend für andere Händler sein, die den Pharmamarkt erschließen wollen. Es wird zeigen, ob solche hybriden Geschäftsmodelle rechtlich zulässig und wirtschaftlich tragfähig sind.

Die Wettbewerbsbehörde betont die übergeordnete Bedeutung des Verfahrens für das deutsche Arzneimittelversorgungssystem. Eine Entscheidung wird klären, ob Einzelhändler unter geltendem Recht Drogerie- und Apothekenbetriebe rechtmäßig vereinen dürfen. Das Urteil könnte zudem die Marktchancen für Unternehmen prägen, die eine Fusion dieser Branchen anstreben.

Quelle