28 March 2026, 18:29

Gastwirt aus Kelsterbach zahlt 44.000 Euro Strafe für Mindestlohn-Betrug

Plakat mit der Aufschrift "Kinderaert ist eine nationale Geißel - Sollen wir die Industrie das Land fesseln lassen" in fetter schwarzer Schrift auf einem weißen Hintergrund, das eine vielfältige Gruppe von Menschen zeigt, die gemeinsam stehen.

Gastwirt aus Kelsterbach zahlt 44.000 Euro Strafe für Mindestlohn-Betrug

Ein Gastwirt aus Kelsterbach wurde wegen Verstößen gegen den Mindestlohn mit einer Strafe von knapp 44.000 Euro belegt. Der 42-Jährige hatte Mitarbeiter wiederholt unterbezahlt und gesetzliche Vorgaben missachtet. Nach einem Gerichtsurteil ist das Strafmaß nun rechtskräftig.

Der Besitzer zahlte seinen Angestellten teilweise nur 6,40 Euro pro Stunde – deutlich unter dem gesetzlichen Mindestlohn von 12 Euro. Innerhalb von sechs Monaten behielt er fast 12.400 Euro an ausstehenden Löhnen ein. Zudem meldete er die Beschäftigten nicht bei der Sozialversicherung an.

Das Gericht verhängte eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 40 Euro. Darüber hinaus wurde der Gastwirt wegen Lohnvorenthaltung und unterlassener Meldepflichten für seine Mitarbeiter verurteilt. Die Behörden bestätigten, dass der Strafbefehl nun rechtskräftig ist.

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Der Fall steht im Zusammenhang mit verschärften Kontrollen: Allein 2025 leitete die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (Zoll) 6.121 Ermittlungsverfahren wegen Verdachts auf Mindestlohnverstöße ein. Diese Prüfungen erfolgten nach der Überprüfung von 25.765 Arbeitgebern bundesweit. Vergleichszahlen für die Jahre 2023 und 2024 lagen nicht vor.

Der Gastwirt muss die Strafe nun in voller Höhe zahlen, da keine weiteren Rechtsmittel möglich sind. Der Fall unterstreicht die anhaltenden Bemühungen der Behörden, Lohnbetrug und illegale Beschäftigungspraktiken zu bekämpfen. Bundesweit wird die Einhaltung der Mindestlohnregelungen weiterhin streng überwacht.

Quelle