Freiburger Priester wegen Missbrauchs an Jugendlichen zu Haft verurteilt
Helga MüllerFreiburger Priester wegen Missbrauchs an Jugendlichen zu Haft verurteilt
Ein Priester aus dem Raum Freiburg ist nach den Oktoberfest-Feierlichkeiten wegen sexuellen Missbrauchs an Jugendlichen zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Pfarrer M., der in der Seelsorgeeinheit Todtmoos tätig war, erhielt ein Strafmaß von drei Jahren und drei Monaten. Das Erzbistum Freiburg hat inzwischen seine Mitverantwortung im Fall eingeräumt und Maßnahmen angekündigt.
Das Urteil wurde am 1. April 2026 vom Landgericht München verkündet. Das Erzbistum bezeichnete das Urteil als einen wichtigen Schritt im rechtlichen Umgang mit den Verbrechen. Gleichzeitig räumte es ein, dass die Missbrauchsfälle über einen zu langen Zeitraum unbemerkt geblieben seien, und verwies auf mögliche Versäumnisse bei der Aufsicht.
In einer öffentlichen Stellungnahme betonte das Erzbistum die Notwendigkeit einer gründlichen Überprüfung seiner Schutzmaßnahmen. Prävention und Intervention wurden als zentrale Prioritäten hervorgehoben, und man versprach, sich der eigenen Verantwortung zu stellen. Betroffene wurden ermutigt, sich an unabhängige Beratungsstellen zu wenden, mit der Zusicherung, dass neue Vorwürfe umfassend geprüft würden.
Das Erzbistum würdigte zudem den Mut derer, die sich gegen den Missbrauch ausgesprochen hätten. Zwar übernahm es eine Teilverantwortung, machte jedoch deutlich, dass der Fokus künftig auf der Unterstützung der Opfer liegen müsse.
Pfarrer M. wird seine Strafe nach dem Urteil des Gerichts antreten. Das Erzbistum hat sich verpflichtet, seine internen Abläufe zu überprüfen, um künftige Versäumnisse zu verhindern. Betroffenen werden weiterhin Hilfsangebote vermittelt, während die Ermittlungen andauern.






