29 April 2026, 14:29

Einheitlicher Praxisbedarfsvertrag revolutioniert Apotheken in Niedersachsen ab Juli

Ein Arzt in lila Handschuhen verimpft einem Mann ein Vakzin, indem er es mit einer Spritze in seinen Mund einführt.

Einheitlicher Praxisbedarfsvertrag revolutioniert Apotheken in Niedersachsen ab Juli

Neuer einheitlicher Vertrag für Praxisbedarf in Niedersachsen tritt am 1. Juli in Kraft

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Ein neuer, vereinheitlichter Vertrag für Praxisbedarf in Niedersachsen wird am 1. Juli in Kraft treten. Die Vereinbarung ersetzt ein Flickwerk veralteter Verträge und sorgt dafür, dass Apotheken künftig nach einem einheitlichen, standardisierten System arbeiten. Die Verhandlungen zwischen dem Landesapothekerverband (LAV) und den Krankenkassen führten zu dieser Neuregelung, nachdem die bisherigen Bestimmungen auslaufen sollten.

Die bisherigen Regelungen für den Praxisbedarf – darunter Medikamente, Impfstoffe und Notfallmaterialien – wären eigentlich erst zum 31. Dezember 2025 ausgelaufen. Statt einer Verlängerung einigten sich der LAV und die Kassen jedoch auf einen komplett neuen Vertrag, um Versorgungslücken zu vermeiden. Zudem wurde eine Friedenspflicht zunächst bis zum 31. März und später bis zum 30. Juni verlängert, um eine unterbrechungsfreie Belieferung zu gewährleisten.

Nach dem neuen Vertrag erhalten Apotheken, die Vertragsärzte mit Impfstoffen beliefern, zunächst 80 Cent pro Dosis. Sobald bestimmte Ziele erreicht sind, steigt die Vergütung auf einen Euro. Erstmals gelten nun auch für Praxisbedarf einheitliche Prioritätsregeln bei der Abgabe von Fertigarzneimitteln.

Ziel der Vereinbarung ist es, das System zu modernisieren und sowohl für Apotheken als auch für Leistungserbringer zuverlässiger zu gestalten. Sie umfasst alle essenziellen Materialien, die in Behandlungen und Notfällen benötigt werden – von Medikamenten bis hin zu Verbandsstoffen.

Der Vertrag tritt am 1. Juli in Kraft und gibt Apotheken und Ärzten in Niedersachsen einen klaren, verbindlichen Rahmen für den Praxisbedarf vor. Die Vergütung für Impfstofflieferungen steigt schrittweise an, während die verlängerte Friedenspflicht vor Lieferengpässen schützt. Die neuen Regelungen gelten für alle Medikamente und Materialien, die in der Patientenversorgung eingesetzt werden.

Quelle