Christine Angerer soll erste BGH-Präsidentin mit Arbeitsrecht-Expertise werden
Carina KrauseChristine Angerer soll erste BGH-Präsidentin mit Arbeitsrecht-Expertise werden
Christine Angerer soll die nächste Präsidentin des Bundesgerichtshofs (BGH) werden. Ihre Nominierung geht auf einen Vorschlag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zurück, der von der SPD unterstützt wird. Das Bundesjustizministerium hat bereits seine Zustimmung zu der Personalie signalisiert.
Angerers Karriere umfasst mehr als drei Jahrzehnte in führenden juristischen Positionen, darunter Spitzenfunktionen an bayerischen Obergerichten. Ihre Wahl zur BGH-Richterin durch den Richterwahlausschuss steht für den 10. Juni an; anschließend soll das Kabinett über ihre Ernennung zur Präsidentin entscheiden. Ihren beruflichen Werdegang begann Angerer 1991 als Richterin, bevor sie ins Bayerische Staatsministerium der Justiz wechselte. Bereits 1993 übernahm sie eine Stelle als Staatsanwältin in München. Akademisch absolvierte sie ein Promotionsstudium an der Freien Universität Berlin und arbeitete später bei der Europäischen Kommission.
Ihre richterliche Laufbahn führte sie weiter ans Landgericht München II, das Oberlandesgericht München und das Bayerische Verfassungsgericht. Zudem leitete sie das Bayerische Staatsministerium der Justiz – Prüfungsamt für Juristen und war Präsidentin des Oberlandesgerichts Bamberg.
Seit 2008 ist Angerer auf Arbeitsrecht spezialisiert, zunächst als Vorsitzende Richterin am Landesarbeitsgericht München bis 2014. Anschließend wechselte sie an das Bundesarbeitsgericht, Deutschlands höchstes Arbeitsgericht, wo sie 2020 zur Vizepräsidentin aufstieg. Dort verantwortete sie komplexe Rechtssachen und übernahm administrative Leitungsaufgaben.
Die amtierende BGH-Präsidentin Bettina Limperg scheidet Ende August aus dem Amt aus. Angerers Nominierung bedarf nun der Bestätigung durch den Richterwahlausschuss, dem 16 Landesjustizminister und 16 Bundestagsabgeordnete angehören. Nach ihrer Wahl zur Richterin wird die Kabinettsentscheidung ihre Ernennung zur Präsidentin formal besiegeln.
Angerer blickt auf eine lange Karriere in hochrangigen juristischen und administrativen Funktionen zurück. Ihre Expertise im Arbeitsrecht sowie ihre Führungserfahrung an deutschen Spitzengerichten qualifizieren sie für das Amt der BGH-Präsidentin. Die letzten Schritte umfassen eine Abstimmung im Ausschuss am 10. Juni und die anschließende Kabinettsbestätigung.






