Bremens Straßengrün wird zur Gefahr: Wer muss Wildwuchs zurückschneiden?
Klaas LübsBremens Straßengrün wird zur Gefahr: Wer muss Wildwuchs zurückschneiden?
Bremen: Über tausend Kilometer Grünflächen säumen die Straßen – doch Wildwuchs birgt Risiken
Bremens Straßen ziehen sich entlang von mehr als tausend Kilometern begrünter Flächen. Zwar verschönern Pflanzen das Stadtbild, doch unkontrollierter Bewuchs kann für Autofahrer, Radfahrer und Fußgänger zur Gefahr werden. Das Amt für Straßen und Verkehr (ASV) hat nun einen Flyer veröffentlicht, der erklärt, wie Anwohner die Vegetation an Straßen und Wegen richtig pflegen sollten.
Das ASV ist für die Instandhaltung des Straßengrüns zuständig, um Verkehrsschilder sichtbar und Wege begehbar zu halten. Wachsen Pflanzen aus privaten Gärten über Grundstücksgrenzen hinaus, können sie Schilder verdecken oder Gehwege verengen – mit potenziellen Gefahren für Verkehrsteilnehmer. Grundstückseigentümer sind gesetzlich verpflichtet, Bewuchs zurückzuschneiden, der in den öffentlichen Raum hineinragt.
Der Flyer fasst die wichtigsten Regeln für Anwohner zusammen: Er klärt, wann Rückschnitt erlaubt ist, weist auf Ausnahmen bei akuten Sicherheitsrisiken hin und informiert über Genehmigungspflichten beim Fällen von Bäumen. Für Fälle, in denen überständige Pflanzen Straßen oder Wege blockieren, bietet das ASV ein Online-Formular zur Meldung von Gefahrenstellen an.
Die Umweltbetriebe Bremen (UBB) führen im Auftrag des ASV die Pflegearbeiten durch. Ihre Aufgabe ist es, das Grün an Bremens Straßen sicher und geordnet zu halten.
Mit den Richtlinien des ASV sollen Gefahren durch unkontrollierten Bewuchs vermieden werden. Anwohner müssen Pflanzen zurückschneiden, die Verkehrsschilder oder öffentliche Wege behindern. Meldungen über Wildwuchs können über das Online-System des ASV eingereicht werden, um die Sicherheit auf Bremens Straßen zu gewährleisten.






