Berliner Gericht verurteilt Apotheken für illegale Online-Arzneimittelwerbung
Brunhilde JesselBerliner Gericht verurteilt Apotheken für illegale Online-Arzneimittelwerbung
Ein Berliner Gericht hat entschieden, dass Apotheken die Verantwortung für rechtswidrige Werbung durch Online-Plattformen tragen müssen, mit denen sie zusammenarbeiten. Das Urteil folgt auf einen Streit über das Geschäftsmodell von DoktorABC, das Online-Rezepte und den direkten Versand von Medikamenten umfasst. Die Entscheidung unterstreicht die wachsenden Bedenken hinsichtlich der Bewerbung verschreibungspflichtiger Arzneimittel – darunter auch medizinisches Cannabis – im Internet.
Das Landgericht Berlin II stellte fest, dass das Vorgehen von DoktorABC – bei dem Ärzte Medikamente online verschreiben und Partnerapotheken diese versenden – gegen geltende Werberegeln verstößt. Selbst wenn Plattformen keine konkreten Arzneimittel nennen, bleibt die Bewerbung von Behandlungen für bestimmte Krankheitsbilder illegal. Dies steht im Einklang mit einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) im Fall Bloomwell, das bestätigte, dass Werbeverbote sämtliche Formen der Arzneimittelwerbung abdecken.
Die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) betonte, dass Apotheken solche Verstöße nicht ignorieren dürfen – selbst wenn sie die Plattformen nicht selbst betreiben. Die Zusammenarbeit mit Diensten, die Patienten gezielt an bestimmte Apotheken vermitteln, untergräbt zudem das Prinzip der freien Apothekenwahl. Die AKNR warnte, dass Apotheken bei Nichteinhaltung rechtliche Konsequenzen und den Entzug ihrer Betriebserlaubnis riskieren, wenn sie sich nicht klar von rechtswidrigen Geschäftsmodellen distanzieren.
Zuvor hatte das Landgericht Frankfurt in einem ähnlichen Fall zu DoktorABC noch anders entschieden. Das Berliner Urteil setzt nun jedoch einen strengeren Maßstab. Die Rechtsabteilung der AKNR kündigte an, das Urteil zu prüfen und weitere Schritte einzuleiten, um illegale Geschäftsmodelle in der Branche zu bekämpfen.
Die Entscheidung des Gerichts bedeutet, dass Apotheken künftig die Rechtmäßigkeit der Plattformen überprüfen müssen, mit denen sie kooperieren. Wer weiterhin mit nicht konformen Anbietern zusammenarbeitet, muss mit Strafen rechnen – bis hin zum Entzug der Betriebserlaubnis. Das Urteil bestätigt zudem, dass die meisten aktuellen Werbemaßnahmen für verschreibungspflichtige Medikamente, einschließlich medizinischem Cannabis, nach wie vor gegen das Gesetz verstoßen.






