Zoll deckt in Hessen mögliche Mindestlohn-Verstöße bei Großrazzia auf
Zollbeamte in Hessen haben eine großangelegte Kontrollaktion zur Einhaltung des Mindestlohns durchgeführt. Am 19. Februar 2026 besuchten mehr als 50 Mitarbeiter des Hauptzollamts Gießen 18 Betriebe in fünf Landkreisen. Im Fokus stand die Frage, ob Arbeitgeber ihren Beschäftigten den gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde zahlten.
Die Aktion umfasste Imbisse, Lebensmittelgeschäfte, Fitnessstudios, Autowerkstätten und weitere Kleinbetriebe. Insgesamt wurden 81 Arbeitnehmer in die Überprüfungen einbezogen. Die Beamten prüften Lohnunterlagen und Dokumente, um die Einhaltung der Lohnvorschriften sicherzustellen.
Erste Erkenntnisse deuten auf mögliche Verstöße hin, darunter Fälle, in denen Beschäftigte weniger als den Mindestlohn erhielten. Stephanie Auerswald, Sprecherin des Zollamts, bestätigte, dass Verstöße rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen würden. Weitere Ermittlungen laufen nun, um zusätzliche Beweise zu sammeln.
Die Kontrollen fanden in den Landkreisen Kassel, Fulda, Hersfeld-Rotenburg, Werra-Meißner und Schwalm-Eder statt. Die ausgewählten Betriebe wurden anhand von Risikobewertungen und früherer Compliance-Historie bestimmt.
Das Zollamt wird die Ergebnisse nun detailliert auswerten. Bei bestätigten Verstößen drohen den betroffenen Arbeitgebern Bußgelder oder andere Sanktionen. Die Aktion unterstreicht die anhaltenden Bemühungen, die Einhaltung des Mindestlohns in ganz Hessen durchzusetzen.






