Winterchaos in Deutschland: Welche Rechte haben Arbeitnehmer bei Verspätungen durch Schnee und Eis?
Helga MüllerWinterchaos in Deutschland: Welche Rechte haben Arbeitnehmer bei Verspätungen durch Schnee und Eis?
Strenger Winterwetterchaos in Deutschland: Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern bei Verspätungen
Harter Winter mit Schnee, Eis und klirrender Kälte sorgt in ganz Deutschland für Reisechaos. Verkehre auf Straßen und im öffentlichen Nahverkehr kommen flächendeckend ins Stocken – für viele Arbeitnehmer wird es zunehmend schwierig, pünktlich am Arbeitsplatz einzutreffen. Doch welche Rechte und Ansprüche haben sie, wenn das Wetter ihnen einen Strich durch die Rechnung macht?
Nach deutschem Arbeitsrecht sind Arbeitgeber nicht verpflichtet, Lohn für ausgefallene Stunden zu zahlen, wenn Beschäftigte wegen wetterbedingter Verspätungen zu spät kommen. Die Paragrafen 275 und 326 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) regeln, dass Unternehmen keine Haftung tragen, wenn externe Umstände wie Schnee oder Glatteis die Anreise unmöglich machen. Hier greift das sogenannte „Verzögerungsrisiko“, das die Verantwortung bei den Arbeitnehmern sieht – sie müssen sich auf solche Bedingungen einstellen.
Anders verhält es sich jedoch, wenn der Betrieb selbst wegen des Wetters nicht öffnen kann. In diesem Fall haben Beschäftigte Anspruch auf ihren regulären Lohn, da die Störung als „betriebliches Risiko“ gilt und damit der Arbeitgeber in der Pflicht steht. Unternehmen können zudem formelle Abmahnungen aussprechen, wenn Mitarbeiter wiederholt zu spät kommen, ohne vernünftige Vorsorge zu treffen – etwa durch früheres Losfahren oder rechtzeitige Information des Arbeitgebers über absehbare Verspätungen.
Bei häufigen Verspätungen behalten Arbeitgeber das Recht, Lohnabzüge vorzunehmen oder die fehlenden Stunden als unbezahlt zu erfassen. Arbeitnehmern wird geraten, sich über Verkehrsmeldungen auf dem Laufenden zu halten, mehr Zeit für den Arbeitsweg einzuplanen und den Betrieb bei absehbaren Verzögerungen zu informieren.
Die aktuelle Kältewelle zeigt einmal mehr die rechtlichen Grauzonen zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverantwortung bei Extremwetter auf. Während Unternehmen die Löhne weiterzahlen müssen, wenn sie selbst nicht öffnen können, riskieren Beschäftigte Gehaltseinbußen oder sogar disziplinarische Maßnahmen, wenn sie sich nicht an die winterlichen Bedingungen anpassen. Klare Kommunikation und frühzeitige Planung bleiben entscheidend, um Streitigkeiten über ausgefallene Arbeitsstunden zu vermeiden.
