Wiesbaden verschärft Regeln gegen nächtliche Hup-Korsos nach Fußball und Hochzeiten
Helga MüllerWiesbaden verschärft Regeln gegen nächtliche Hup-Korsos nach Fußball und Hochzeiten
Autokorsos mit dröhnenden Hupen sind in der Wiesbadener Innenstadt zu einer häufigen Belästigung geworden. Der Lärm stört Anwohner nicht nur tagsüber, sondern oft auch spät in der Nacht – besonders nach Fußballspielen oder Hochzeiten. Die Behörden haben nun die Regeln und Grenzen für solche Feiern klar definiert.
Unnötiges Hupen gilt als Ordnungswidrigkeit. Autofahrer, die ihre Hupe missbräuchlich nutzen, müssen mit einem Bußgeld von fünf Euro rechnen, das sich auf zehn Euro verdoppelt, wenn der Lärm eine eindeutige Störung darstellt. Allerdings können die Beamten nur dann Verwarnungen oder Strafen aussprechen, wenn sie die Zuwiderhandlung selbst beobachten.
Besonders im Sommer sind Hochzeitskorsos die Hauptquelle für Beschwerden über übermäßiges Hupen. Das Problem bleibt bestehen, obwohl ab 22 Uhr gesetzliche Ruhezeiten gelten. Nach Mitternacht stellt die hessische Polizei das Recht der Öffentlichkeit auf Ruhe über den Wunsch zu feiern.
Grundsätzlich duldet die Polizei friedliche Autokorsos – etwa während der FIFA-Fußball-Weltmeisterschaft – im Rahmen einer Ermessensregelung. Eingeschritten wird jedoch, wenn die Konvois Straßen blockieren oder andere Verkehrsteilnehmer gefährden. Gestörte Anwohner können Vorfälle melden, am besten noch während sie stattfinden.
Die Vorschriften zur Hupe sind klar, doch die Durchsetzung hängt davon ab, ob die Polizei den Verstoß mitbekommt. Bei unnötigem Lärm, besonders nach Beginn der Ruhezeit, drohen Bußgelder. Die Behörden bitten die Bürger, Störungen umgehend zu melden, um die Ermittlungen zu unterstützen.
