12 December 2025, 12:51

Wiesbaden stoppt Mahnungen und Zahlungsaufforderungen bis Jahresende

Ein Weihnachtsbaum auf einer Straße mit Menschen darauf, flankiert von zwei Fahnenmasten, mit beleuchteten Gebäuden im Hintergrund.

Wiesbaden stoppt Mahnungen und Zahlungsaufforderungen bis Jahresende

Keine Mahnungen oder Zahlungsaufforderungen bis Dezember

Keine Mahnungen oder Zahlungsbescheide bis Dezember – Warnungen und Zahlungsaufforderungen am 20. Dezember? Da stimmt etwas nicht.

  1. Dezember 2025, 07:50 Uhr

Die Stadtverwaltung Wiesbaden setzt in den letzten Tagen des Jahres 2025 den Versand belastender behördlicher Schreiben aus. Wie der Oberbürgermeister bekannt gab, gilt diese Regelung für den Zeitraum vom 20. bis 31. Dezember. Mit der Maßnahme soll die Bevölkerung in der Vorweihnachtszeit entlastet werden, indem bestimmte Forderungen und Vollstreckungsmaßnahmen vorübergehend ausgesetzt werden.

Laut der neuen Regelung werden Zahlungsaufforderungen und Vollstreckungsbescheide nur in dringenden Ausnahmefällen erlassen. Dazu zählen etwa bereits fällige Raten aus bestehenden Verträgen oder Wartungsvereinbarungen. Die Stadt verwies darauf, dass lediglich zukünftige Zahlungen – also noch nicht fällige Beträge – in besonderen Fällen weiterhin angefordert werden können.

Die Aussetzung nicht dringender Bescheide gilt vom 20. bis 31. Dezember 2025. Ausnahmen werden nur bei vertraglichen Verpflichtungen oder zwingend notwendigen Vollstreckungsmaßnahmen gemacht. Die Regelung zeigt den Versuch, administrative Pflichten mit Rücksichtnahme auf die Bürgerinnen und Bürger in der Weihnachtszeit in Einklang zu bringen.