Verurteilter Mörder flieht bei begleitetem Gefängnisausgang – und wird in Italien gefasst
Brunhilde JesselVerurteilter Mörder flieht bei begleitetem Gefängnisausgang – und wird in Italien gefasst
Ein wegen Mordes verurteilter Straftäter, Benjamin F., ist während eines begleiteten Ausflugs aus der Justizvollzugsanstalt Celle im Landkreis Peine geflohen. Zuvor hatte er bereits 38 solcher Ausgänge ohne Zwischenfälle absolviert. Die Flucht wirft Fragen zur Sicherheit in Haftanstalten und zur Praxis der Lockerungsgewährung in Niedersachsen auf.
Benjamin F. ergriff nach einem Besuch bei seiner Mutter im Peiner Ortsteil Vöhrum mit seinem Motorrad die Flucht. Später wurde er nach einem Verkehrsunfall in Italien wieder gefasst. Nach Paragraf 13 des Niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes können zu lebenslanger Haft verurteilte Straftäter nach mindestens zehn Jahren Haftzeit Ausgänge erhalten.
Die Gefängnisbehörden prüfen jeden Antrag individuell und bewerten vor einer Genehmigung das Risiko von Flucht oder erneuter Straftaten. Im Fall von Benjamin F. waren die Verantwortlichen zu dem Schluss gekommen, dass weder eine Flucht noch ein Missbrauch des Ausgangs für kriminelle Zwecke wahrscheinlich sei. Die CDU-Landtagsfraktion in Niedersachsen zeigte sich angesichts des Vorfalls unverständnisvoll und besorgt.
Die Flucht löst eine Debatte über die Zuverlässigkeit von Verhaltensprognosen und die Sicherheit bei der Gewährung von Lockerungen für Hochrisiko-Häftlinge aus. Benjamin F. befindet sich nach seiner Festnahme in Italien weiterhin in Haft. Der Fall könnte eine Überprüfung der Gefängnisrichtlinien in der Region nach sich ziehen.
