Telematikinfrastruktur: Frist für Therapeuten und Hilfsmittelanbieter bis 2027 verlängert
Klaas LübsTelematikinfrastruktur: Frist für Therapeuten und Hilfsmittelanbieter bis 2027 verlängert
Die Frist für Therapeuten und Anbieter medizinischer Hilfsmittel, sich an die Telematikinfrastruktur (TI) Deutschlands anzuschließen, wurde auf den 1. Oktober 2027 verschoben. Ursprünglich für den Beginn dieses Jahres vorgesehen, folgt die Verlängerung anhaltenden Problemen mit der elektronischen Verordnung von Therapie- und Heilmitteln.
Von der Fristverlängerung betroffen sind rund 90.000 Leistungserbringer, die nun zusätzliche Zeit für die Vorbereitung auf die TI-Einführung erhalten. Während der Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten (IFK) die Verschiebung begrüßt, um die Infrastruktur zu verbessern, fällt das Feedback nicht durchweg positiv aus. Oliver Kaltner, Geschäftsführer des IT-Dienstleisters Cherry, kritisierte die Verzögerung und verwies auf Millionenverluste für sein Unternehmen.
Das Deutsche Medizinische Rechenzentrum (DMRZ) wirbt indes für eine freiwillige vorzeitige Nutzung der TI. Der verbindliche Anschlusstermin ist nun auf Oktober 2027 datiert, was den Anbietern mehr Flexibilität bei der Erfüllung der neuen Anforderungen einräumt.
Ziel der Verschiebung ist es, den Übergang für Leistungserbringer zu erleichtern, die mit technischen und logistischen Hürden kämpfen. Mit der neuen Frist haben die betroffenen Unternehmen nun über drei zusätzliche Jahre Zeit, um die Vorgaben umzusetzen. Der Schritt spiegelt die fortlaufenden Bemühungen wider, das System vor der vollständigen Einführung weiter zu optimieren.
