Streit um Europäisches Nachlasszeugnis: Dritter blockiert Ausstellung trotz nationalem Erbschein
Carina KrauseStreit um Europäisches Nachlasszeugnis: Dritter blockiert Ausstellung trotz nationalem Erbschein
Europäisches Nachlasszeugnis nicht erteilt
Zwar lag bereits ein nationales Erbschein vor – doch Einwände eines Dritten in der Berufungsinstanz verhindern die Ausstellung eines Europäischen Nachlasszeugnisses.
- Dezember 2025, 09:50 Uhr
Schlagwörter: Finanzen, Wirtschaft
Ein Rechtsstreit um ein Europäisches Nachlasszeugnis hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main erreicht. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob Einwände einer dritten Partei die Ausstellung des Zeugnisses blockieren können – selbst wenn bereits ein nationaler Erbschein vorliegt. Das Urteil bleibt anfechtbar, sodass die endgültige Entscheidung vorerst offenbleibt.
Ausgangspunkt des Falls war die Weigerung, einem Erben ein Europäisches Nachlasszeugnis auszustellen. Zwar hatte der Antragsteller bereits einen deutschen Erbschein erhalten, doch das Nachlassgericht lehnte die europäische Version aufgrund von Widersprüchen eines Dritten ab.
Das Frankfurter Urteil stellt klar, dass solche Einwände die Erteilung eines Europäischen Nachlasszeugnisses verhindern können – unabhängig von vorherigen nationalen Genehmigungen. Da der Fall noch in der Berufung schwebt, bleibt die endgültige rechtliche Auslegung ungewiss. Die Entscheidung wird künftig maßgeblich dafür sein, wie Erbstreitigkeiten in den EU-Mitgliedstaaten behandelt werden.