Streit um Arbeitszeitreform: Mittelstandsbeauftragte wirft Ministerium Vertragsbruch vor
Klaas LübsStreit um Arbeitszeitreform: Mittelstandsbeauftragte wirft Ministerium Vertragsbruch vor
Ein geleakter Entwurf für eine Reform der Arbeitszeitregelungen hat innerhalb der deutschen Bundesregierung für Widerstand gesorgt. Gitta Connemann, die Beauftragte für Mittelstand, hat die Pläne des Bundesarbeitsministeriums öffentlich zurückgewiesen. Sie argumentiert, der Entwurf widerspreche dem Koalitionsvertrag und benachteilige kleine und mittlere Unternehmen.
Im Koalitionsvertrag war vereinbart worden, das deutsche Arbeitsrecht an die EU-Arbeitszeitrichtlinie anzupassen. Dazu gehörte, die Obergrenze für Arbeitszeiten wöchentlich statt täglich festzulegen. Zudem sollte die Bürokratie abgebaut und die vertrauensbasierte Arbeitszeiterfassung ohne verpflichtende Dokumentation beibehalten werden.
Die EU-Richtlinie selbst begrenzt die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit auf 48 Stunden innerhalb eines beliebigen Sieben-Tage-Zeitraums. Für Nachtarbeit sieht der Entwurf einen durchschnittlichen Höchstwert von acht Stunden pro 24-Stunden-Periode vor. Doch der Ministeriumsentwurf beschränkt die flexiblen wöchentlichen Obergrenzen auf Beschäftigte, die unter Tarifverträge fallen.
Connemann warnt, dieser Ausschluss würde wirtschaftliche Schäden verursachen. Zudem kritisiert sie die geplanten Aufzeichnungspflichten als bürokratische Belastung. Aus ihrer Sicht untergräbt der Entwurf das koalitionäre Versprechen, auf Vertrauen und Einfachheit bei der Arbeitszeiterfassung zu setzen.
Der Streit offenbart die Spannungen bei den Arbeitsmarktreformen. Connemann besteht darauf, dass der Entwurf frühere Zusagen bricht und den Mittelstand benachteiligt. Die Regierung steht nun unter Druck, den Vorschlag zu überarbeiten oder ganz fallen zu lassen.
