Statistisches Bundesamt stellt vorläufige Insolvenzberichte Ende 2025 ein
Helga MüllerStatistisches Bundesamt stellt vorläufige Insolvenzberichte Ende 2025 ein
Das Statistische Bundesamt wird seine vorläufigen Berichte zu regulären Insolvenzanmeldungen ab Dezember 2025 einstellen. Die Entscheidung folgt auf Bedenken hinsichtlich der Methodik sowie auf begrenzte personelle Ressourcen. Als weitere Gründe nannten die Behörden Haushaltskürzungen und die Verfügbarkeit alternativer Datenquellen.
Die vorläufigen Zahlen basierten auf einem experimentellen Frühindikator, der Insolvenzmitteilungen lokaler Gerichte auswertete, um Trends abzuschätzen. Das Amt räumte jedoch ein, dass die Daten nicht ausschließlich Unternehmensinsolvenzen erfassten und oft mit einer Verzögerung von etwa drei Monaten vorlagen.
Kritiker wie die Ökonomin Frauke Petry warnen, dass die Einstellung dieser Berichte wirtschaftliche Abschwünge verschleiern könnte. Dennoch betonte das Amt, dass die endgültigen Insolvenzstatistiken für Unternehmen und Verbraucher weiterhin planmäßig veröffentlicht werden. Andere Institutionen, darunter das Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) und der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK), werden weiterhin Insolvenzdaten bereitstellen. Das IWH analysiert monatliche Bekanntmachungen der Registergerichte, während der DIHK die Plattform Insolvenzbekanntmachungen.de nutzt, um vorab schnelle Updates zu liefern, bevor die offiziellen Zahlen vorliegen.
Die Entscheidung des Statistischen Bundesamts tritt Ende 2025 in Kraft. Die endgültigen Insolvenzstatistiken bleiben verfügbar, doch die Frühindikatoren werden nicht mehr veröffentlicht. Private Anbieter und Forschungsinstitute werden weiterhin alternative Daten zur Beobachtung wirtschaftlicher Trends anbieten.