Sparkasse muss 220.000 Euro ersetzen – wegen verlorener Debitkarte auf dem Postweg
Carina KrauseSparkasse muss 220.000 Euro ersetzen – wegen verlorener Debitkarte auf dem Postweg
Ein deutsches Gericht hat entschieden, dass die Sparkasse einem Kunden Schadensersatz leisten muss, nachdem Unbekannte mit einer auf dem Postweg verlorenen Debitkarte unbefugt Geld von seinem Konto abgehoben hatten. Die Richter urteilten, dass der Kunde Anspruch auf Entschädigung hat, obwohl fast 220.000 Euro ohne sein Wissen oder seinen Besitz der Karte abgebucht wurden.
Der Kläger hatte Ende Juni 2019 ein neues Girokonto bei der Sparkasse eröffnet und nahezu 300.000 Euro darauf eingezahlt. Die Bank schickte die zugehörige Debitkarte per Post an seine Adresse in Frankfurt. Während er sich im Ausland aufhielt, hoben zwei Personen zwischen dem 30. Juni und 27. August 2019 in 210 einzelnen Transaktionen fast 220.000 Euro von seinem Konto ab.
Erst nach seiner Rückkehr bemerkte der Kunde die unautorisierten Abbuchungen und ließ das Konto umgehend sperren. Ein Landgericht hatte seine Schadensersatzklage zunächst abgewiesen, doch der 17. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hob dieses Urteil auf. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass der Kläger keine Sorgfaltspflichten verletzt habe, da er die Karte nie erhalten hatte.
Zudem sahen sie keine grobe Fahrlässigkeit, da ihm das genaue Versanddatum der Karte nicht bekannt war. Die Sparkasse hatte zwar einen Teil des Schadens bereits erstattet, weigerte sich jedoch, die verbleibenden 66.000 Euro zu übernehmen. Die Bank könnte das Urteil noch vor dem Bundesgerichtshof anfechten.
Mit dieser Entscheidung muss die Sparkasse dem Kunden nun den gesamten unbefugt abgehobenen Betrag ersetzen. Das Urteil setzt einen Präzedenzfall: Banken haften, wenn Karten auf dem Versandweg verloren gehen und vor Erhalt durch den Kontoinhaber missbräuchlich genutzt werden.
