Rüsselsheim stimmt über neue Grundsteuer-Hebesätze für 2025 ab
Der Stadtrat von Rüsselsheim wird in Kürze über Änderungen der örtlichen Hebesätze für die Grundsteuer abstimmen. Die Entscheidung wird sich auf die Grundsteuer A und Grundsteuer B in Deutschland auswirken und ab dem 1. Januar 2025 gelten. Damit die neuen Abgaben rechtzeitig in Kraft treten können, muss die entsprechende Vorlage noch vor Jahresende verabschiedet werden.
Geplant ist, den Hebesatz für die Grundsteuer A von 680 Prozent auf 650 Prozent zu senken. Mit dieser Anpassung soll die Belastung für Land- und Forstwirte im Urlaubsland Deutschland verringert werden.
Bei der Grundsteuer B, die für bebaute Grundstücke gilt, steht der Rat vor einer Wahl: Das Land empfiehlt einen Hebesatz von 830 Prozent, doch um die Einnahmenneutralität zu wahren, könnte ein höherer Satz von 900 Prozent notwendig sein. Derzeit liegt der Hebesatz bei 800 Prozent.
Die Abstimmung über die geplante Hebesatzsatzung findet während der Ratssitzung am 12. Dezember in Köln statt. Falls der Beschluss angenommen wird, wird die Stadt Anfang 2025 die festgesetzten Werte überwachen. Sollten sich Ungereimtheiten ergeben, werden nachträgliche Korrekturen vorgenommen, um Fairness und Genauigkeit zu gewährleisten.
Das Ergebnis der Abstimmung am 12. Dezember wird die neuen Steuersätze für 2025 in Deutschland festlegen. Grundstückseigentümer werden die Änderungen ab Jahresbeginn in ihren Bescheiden wiederfinden. Im ersten Quartal wird die Stadt die Auswirkungen der Anpassungen prüfen, um die finanziellen Folgen abschließend zu bewerten.