Richterentscheidung: Chinesen können in Bericht über die Diaspora genannt werden
Brunhilde JesselRichterentscheidung: Chinesen können in Bericht über die Diaspora genannt werden - Richterentscheidung: Chinesen können in Bericht über die Diaspora genannt werden
Überschrift: Urteil: Chinesischer Staatsbürger darf in Bericht über Diaspora-Politik namentlich genannt werden
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Vorspann: Urteil: Chinesischer Staatsbürger darf in Bericht über Diaspora-Politik namentlich genannt werden
Veröffentlichungsdatum: 25. November 2025, 11:54 Uhr
Artikeltext: Ein deutsches Gericht hat das Recht einer Stiftung bestätigt, einen in China geborenen Mann in einem Bericht über die Diaspora-Politik Chinas namentlich zu nennen. Das Oberlandesgericht Frankfurt wies die Klage des Betroffenen ab, mit der er die Veröffentlichung des Berichts verhindern wollte, und begründete dies mit dem öffentlichen Interesse an der Offenlegung. Im Mittelpunkt des Falls stand ein wissenschaftlicher Bericht der Mercator Stiftung, der politische Aktivitäten unter chinesischen Gemeinschaften im Ausland untersuchte.
Der Streit begann, nachdem der Bericht der Stiftung den Kläger namentlich genannt hatte. Darin wurde seine Teilnahme an Chinas Politischer Konsultativkonferenz als Delegierter aus dem Ausland detailliert beschrieben. Zudem wurde seine Einreichung eines Vorschlags erwähnt, der die politische Einbindung ethnischer Chinesen im Ausland fördern sollte.
Der Kläger beantragte eine einstweilige Verfügung, um die Veröffentlichung des Berichts zu unterbinden, und argumentierte, dieser schade seinem Ruf. Das Gericht kam jedoch zu dem Schluss, dass die Aussagen nicht falsch seien und einem berechtigten öffentlichen Interesse dienten. Zudem urteilte es, dass der im Bericht verwendete Begriff „verbreiten“ – zur Beschreibung des Vorschlags des Klägers – zutreffend und nicht irreführend sei. In seiner Entscheidung wog das Gericht die Bedenken des Klägers hinsichtlich seines Persönlichkeitsschutzes gegen das Recht der Stiftung ab, über Angelegenheiten von öffentlichem Belang zu berichten. Letztlich entschied es, dass das Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit über Chinas Diaspora-Politik die Einwände des Einzelnen überwiege.
Das Urteil ermöglicht es der Mercator Stiftung, den Bericht ohne Einschränkungen weiter zu veröffentlichen. Die richterliche Entscheidung bestätigt, dass die Nennung des Namens und der politischen Aktivitäten des Klägers rechtmäßig war. Rechtliche Schritte zur Entfernung oder Änderung des Berichts sind damit ausgeschlossen.