Prozess um tödliche "Hinrichtung": Geschossener Geschäftspartner und ein Video als Beweis
Klaas LübsProzess um tödliche "Hinrichtung": Geschossener Geschäftspartner und ein Video als Beweis
Ein 51-jähriger Mann steht wegen der tödlichen Erschießung seines Geschäftspartners im April 2023 vor Gericht. Die auf Video festgehaltene Tat zeigt, wie der Angeklagte bei Tageslicht drei Schüsse abfeuerte. Die Staatsanwaltschaft stuft die Bluttat als Hinrichtung ein, während die Verteidigung von einer spontanen Reaktion spricht.
Vor dem Angriff hatten die beiden Männer laut Gerichtsverhandlung einen Streit über Auslandsinvestitionen. Der Angeklagte beschrieb seine Tat als eine "Kurzschlussreaktion" während einer hitzigen Auseinandersetzung. Die Videoaufnahmen belegen, wie sich der Konflikt zuspitzte, bevor das Opfer erschossen wurde – darunter ein finaler Schuss in den Kopf.
Auf den Händen des Angeklagten wurden Schmaßspuren nachgewiesen, die ihn direkt mit der Tatwaffe in Verbindung bringen. Die Staatsanwaltschaft forderte eine 15-jährige Haftstrafe wegen vorsätzlichen Tötungsdelikts und wies jeden Vorwurf einer fahrlässigen Tötung zurück. Der Anwalt der Opferfamilie bestand auf eine Verurteilung wegen Mordes und bezeichnete die Tat als vorbedacht.
Die Verteidigung beantragte zunächst eine mildere Strafe von fünf Jahren mit der Begründung, es habe keine Planung gegeben. Als dies abgelehnt wurde, erhöhte sie die Forderung auf zehn Jahre, bestritt jedoch weiterhin einen Mord. Das Gericht bestätigte schließlich den Vorwurf des Tötungsdelikts und lehnte eine Einstellung des Verfahrens ab.
Das Urteil wird am Mittwochnachmittag erwartet. Die Entscheidung wird zeigen, ob der Angeklagte wegen Mordes oder des geringeren Vorwurfs der vorsätzlichen Tötung verurteilt wird. Die Strafe könnte zwischen fünf Jahren und den von der Staatsanwaltschaft geforderten vollen 15 Jahren liegen.






