Postbank stellt Barauszahlung von Bürgergeld und Renten bis 2026 ein
Brunhilde JesselPostbank stellt Barauszahlung von Bürgergeld und Renten bis 2026 ein
Große Änderungen bei der Auszahlung von Bürgergeld und Renten in Deutschland
Bis Ende 2025 stellt die Postbank die Barauszahlung von Bürgergeld und Renten per Scheck ein – eine Umstellung, die Millionen Empfänger betrifft. Hintergrund ist ein technisches Upgrade der Banksysteme sowie die vollständige Integration der Postbank in die IT-Infrastruktur der Deutschen Bank.
Aktuell beziehen rund 5,5 Millionen Menschen in Deutschland monatlich Bürgergeld. Die Zahlungen erfolgen jeweils am Ende des Vormonats; die Dezember-Leistung 2025 wird voraussichtlich am 27. November ausgezahlt. Der Regelbedarf für eine alleinstehende erwachsene Person (Regelbedarfsstufe 1) liegt bei 563 Euro. Junge Erwachsene unter 25 Jahren, die nicht in einem eigenen Haushalt leben, erhalten 451 Euro, während Paare, bei denen beide Partner Bürgergeld beziehen, jeweils 506 Euro bekommen. Schwangere haben ab der 13. Schwangerschaftswoche bis zum Ende des Geburtsmonats Anspruch auf eine 17-prozentige Erhöhung ihres Regelbedarfs. Bei Alleinerziehenden richtet sich die Höhe der Leistungen nach Alter und Anzahl der Kinder.
Ab dem 1. Januar 2026 entfällt die Barauszahlung von Bürgergeld per Postbank-Verrechnungsscheck. Damit stellt die Bank ihr scheckbasiertes Zahlungssystem komplett ein. Bis Mitte 2026 wird im Rahmen des technischen Upgrades auch die persönliche Barauszahlung von Bürgergeld und Renten in den Filialen abgeschafft. Dieser Schritt folgt auf die vollständige Integration der Postbank in die IT-Systeme der Deutschen Bank. Betroffene müssen bis zum Stichtag auf alternative Auszahlungsmethoden wie Überweisungen umsteigen.
Das Ende der Scheckauszahlungen zwingt die Empfänger, sich an die neuen Abläufe anzupassen. Wer bisher auf die persönliche Barausgabe angewiesen war, muss rechtzeitig vor der Abschaltung eine andere Lösung finden. Die Änderungen treten bis Mitte 2026 vollständig in Kraft – eine Verlängerung der Fristen ist nicht vorgesehen.