Neun Städte im Kreis Offenbach kämpfen um eigene Kfz-Kennzeichen für mehr Identität
Carina KrauseNeun Städte im Kreis Offenbach kämpfen um eigene Kfz-Kennzeichen für mehr Identität
Neun Städte im hessischen Kreis Offenbach setzen sich für eigene, individuelle Kfz-Kennzeichen ein. Unter der Führung von Rodgaus Bürgermeister haben die Kommunen offiziell eine Änderung der Zulassungsregeln beantragt. Ziel der Initiative ist es, den Bürgerinnen und Bürgern die Wahl zwischen neuen lokalen Unterscheidungszeichen und dem bisherigen OF-Kürzel zu ermöglichen.
Den Anstoß gab im Dezember 2024 der Magistrat der Stadt Obertshausen, der als Erster die Einführung eines eigenen Kennzeichens mit der Abkürzung OBH vorschlug. Die Stadtvertreter betonten, dass es dabei nicht nur um eine technische Anpassung gehe – das neue Kennzeichen solle vielmehr zu einem Symbol für Identität und Zugehörigkeit werden.
In einem gemeinsamen Schreiben an Hessens Verkehrsminister Kaweh Mansoori forderten die Bürgermeister von Rodgau, Obertshausen und sieben weiteren Städten nun eine entsprechende Regelungsänderung. Die Idee basiert auf einem Reformkonzept des Tourismusforschers Ralf Bochert und wird vom Deutschen Städte- und Gemeindebund unterstützt. Ziel ist es, das regionale Stolzgefühl und die Stadtmarketing-Strategien zu stärken. Sollte der Antrag genehmigt werden, würde das neue System nur für Neuzulassungen gelten – ohne zusätzliche Kosten für die Kommunen. Die Bürgermeister versicherten zudem, dass für die Zulassungsstellen kein Mehraufwand entstehen werde. Nur Städte mit mehr als 20.000 Einwohnern kämen für ein eigenes Kennzeichen infrage, darunter Rodgau (ROG), Rödermark (RÖD), Seligenstadt (SGS), Dietzenbach (DIE), Mühlheim am Main (MÜM), Dreieich (DR), Langen (LGN) und Neu-Isenburg (NIS). Ein Entscheidungsdatum seitens des Landes Hessen steht bisher noch aus.
Bewohnerinnen und Bewohner des Kreises Offenbach könnten bald zwischen dem neuen Stadtkennzeichen und dem bisherigen OF-Code wählen. Die geplante Änderung würde weder zusätzliche Kosten noch bürokratischen Aufwand für die Kommunen mit sich bringen. Die endgültige Entscheidung liegt bei den hessischen Verkehrsbehörden.