07 May 2026, 10:24

Neues Gesetz vereinfacht Rezeptübermittlung für Pflegeheimbewohner ab 2024

Plakat zur Pflegeschwesterwoche 2020 mit zwei Fotos von Pflegern auf der linken Seite und dem Text "Mitgefühl, Expertise, Vertrauen" auf der rechten Seite, mit einem Logo in der rechten unteren Ecke.

Neues Gesetz vereinfacht Rezeptübermittlung für Pflegeheimbewohner ab 2024

Ein neuer Gesetzentwurf in Deutschland soll es Ärzten ermöglichen, Rezepte für Bewohner von Pflegeheimen direkt an Apotheken zu übermitteln. Die Änderung ist Teil des Apothekenversorgungs-Weiterentwicklungsgesetzes (ApoVWG) der Bundesregierung. Behörden zufolge wird dies die Kosten senken und den bürokratischen Aufwand für Pflegeeinrichtungen im ganzen Land verringern.

Aktuell sind 90 Prozent der rund 880.000 Pflegeheimbewohner in Deutschland – etwa 792.000 Menschen – über Versorgungsverträge zwischen ihren Einrichtungen und Apotheken abgedeckt. Künftig übernehmen Arztpraxen die elektronische Übermittlung der Rezepte. Dadruch entfällt für die Pflegeheime die Notwendigkeit, Papierrezepte zu sammeln und zu überbringen, was voraussichtlich 5 Millionen Euro einspart.

Die Umstellung bedeutet jedoch zusätzlichen Aufwand für das medizinische Personal. Jedes Rezept erfordert eine halbe Minute mehr für Prüfung und Versand, was die Personalkosten um 9,7 Millionen Euro erhöht. Trotz der Ersparnisse für die Pflegeheime beläuft sich die Nettobelastung für das System damit auf zusätzliche 4,7 Millionen Euro.

Technische Vorkehrungen stellen sicher, dass Pflegeheime weiterhin über ausgestellte Rezepte informiert werden – es sei denn, ein Bewohner widerspricht. Die Maßnahme gilt als Übergangslösung, bis die Pflegeheime bis zum 1. Januar 2029 vollständig in den Fachdienst integriert sind.

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Ziel der Regelung ist es, den Umgang mit Rezepten zu vereinfachen und die Belastung des Pflegepersonals zu verringern. Zwar sinkt dadurch ihr Verwaltungsaufwand, doch Arztpraxen müssen höhere Kosten und mehr Arbeit stemmen. Die Änderungen treten im Rahmen umfassender Reformen durch das Apothekenversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz in Kraft.

Quelle