IS-Rückkehrerin aus Syrien erhält Bewährung statt Haftstrafe
IS-Rückkehrerin aus Syrien erhält Bewährung statt Haftstrafe
Ein deutsches Gericht hat eine 30-jährige Frau, Duygu D., die wegen ihrer Mitgliedschaft im sogenannten "Islamischen Staat" (IS) in Syrien verurteilt wurde, zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschied, dass sie zwei Jahre auf Bewährung verbringen wird, statt eine Haftstrafe anzutreten. Die Richter begründeten ihre Entscheidung mit ihrer straffreien Führung seit der Rückkehr nach Deutschland und ihrer Abkehr von extremistischen Überzeugungen.
Duygu D. wurde als Kind türkischer Einwanderer in Deutschland geboren und wuchs dort auf, nachdem sich ihre Eltern getrennt hatten. Als Jugendliche wurde sie zu einer Tante in die Türkei geschickt, wo sie die weiterführende Schule abschloss, bevor sie nach Deutschland zurückkehrte.
Ende 2014 radikalisierte sie sich zunehmend in Richtung eines islamistisch-salafistischen und dschihadistischen Gedankenguts. Im März 2015 reiste sie nach Syrien, um sich dem von der IS kontrollierten Gebiet anzuschließen. Ihre Radikalisierung folgte der ihres Jugendfreundes S. G., der sich bereits 2014 der Regierung angeschlossen hatte. Die beiden heirateten im April 2015 und lebten in verschiedenen IS-Hochburgen bis Anfang 2019. Dort unterstützte Duygu D. die Aktivitäten ihres Mannes und zog ihre beiden Kinder groß. Als der IS an Territorium verlor, floh sie Anfang 2019 nach Baghuz und ergab sich später kurdischen Kämpfern. Anschließend wurde sie in die Internierungslager Al-Hol und Roj in Syrien gebracht. Deutsche Behörden holten sie im März 2022 zurück, und seitdem lebt sie mit ihren Kindern in einer Mietwohnung.
Vor Gericht wurde bekannt, dass Duygu D. Teil eines islamistischen Netzwerks in Nordrhein-Westfalen gewesen war. Einige ihrer Kontakte hatten versucht, für den IS nach Syrien zu reisen, andere standen unter Beobachtung, weil sie Propaganda verbreiteten. Auch Online-Kontakte aus dschihadistischen Foren und verschlüsselten Messenger-Gruppen spielten in ihrem Fall eine Rolle, wobei die Identitäten der Beteiligten nicht öffentlich gemacht wurden.
Bei der Urteilsfindung berücksichtigte das Gericht ihr vollständiges Geständnis, das Fehlen früherer Verurteilungen sowie Anzeichen einer positiven Entwicklung seit ihrer Rückkehr. Ihre Bewährungszeit wird überwacht, um sicherzustellen, dass sie sich weiterhin an die Gesetze hält.
Die Bewährungsstrafe bedeutet, dass Duygu D. eine Haftstrafe vermeiden kann, sofern sie die Auflagen erfüllt. Sie bleibt mit ihren Kindern in Deutschland und hat sich nach eigenen Angaben von der extremistischen Ideologie distanziert. Der Fall verdeutlicht den juristischen Umgang mit Rückkehrern aus ehemaligen IS-Gebieten – zwischen strafrechtlicher Verantwortung und der Chance auf Resozialisierung.
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