14 March 2026, 06:51

Hessischer Petitionsausschuss verzeichnet Rekordzahl an Bürgeranfragen im Jahr 2025

Eine Schwarzweiß-Radierung einer Gruppe von Menschen in einer Stadt mit Gebäuden, Bäumen und einem Himmel im Hintergrund, mit Text unten, der "The Act of Parliament 1706" lautet.

Petitions schießen in der Landesregierung hoch - Anzahl der Petitionen verdoppelt - Hessischer Petitionsausschuss verzeichnet Rekordzahl an Bürgeranfragen im Jahr 2025

Ausschuss für Eingaben des hessischen Landtags verzeichnet starken Anstieg der Anträge

Im vergangenen Jahr erreichte der Petitionsausschuss des hessischen Landtags eine deutliche Zunahme an Eingaben. 2025 gingen insgesamt 2.641 Anträge ein – mehr als doppelt so viele wie die 1.046 aus dem Jahr 2024. Behörden führen den Anstieg auf ein gestiegenes öffentliches Bewusstsein für das Verfahren zurück.

Am häufigsten betrafen die Anliegen Aufenthalts- und Migrationsfragen. Bittschriften zur Verhinderung von Abschiebungen oder zur Beschleunigung verzögerter Behördengänge stiegen im Vergleich zu 2024 um 103,5 Prozent an. Diese Themen dominierten die Arbeit des Ausschusses.

Von den 2.641 Eingaben wurden 1.709 abschließend bearbeitet. Davon wurden 155 Petitionen vollständig stattgegeben, 61 teilweise. Die übrigen Anträge wurden entweder abgelehnt oder an andere Stellen weitergeleitet.

Ein ungewöhnlicher Fall betraf Beschwerden über nächtliche Froschlärmbelästigung aus einem nahegelegenen Teich. Das hessische Umweltministerium entschied, dass Frösche als geschützte Art in Wohngebieten grundsätzlich hingenommen werden müssen. Eine Umsiedlung komme nur in Ausnahmefällen infrage und setze eine Sondergenehmigung nach Naturschutzrecht voraus.

Ausschussvorsitzender Oliver Ulloth (SPD) nannte öffentliche Aufklärungskampagnen als Hauptgrund für den Anstieg. Während sich die meisten Eingaben auf Migration und Aufenthaltstitel bezögen, fanden sich selbst Umweltanliegen wie Froschlärm in den Akten wieder. Die Zahlen von 2025 markieren einen deutlichen Sprung gegenüber den Vorjahren, wobei Vergleichsdaten aus 2023 nicht vorliegen.

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