Hessische Finanzämter pausieren Bescheide über die Weihnachtsfeiertage 2025
Brunhilde JesselFinanzämter verzichten auf Mitteilungen während der Weihnachtszeit - Hessische Finanzämter pausieren Bescheide über die Weihnachtsfeiertage 2025
Finanzämter setzen Bescheide über Weihnachten aus
Finanzämter setzen Bescheide über Weihnachten aus
Finanzämter setzen Bescheide über Weihnachten aus
- Dezember 2025, 10:53 Uhr
Die hessischen Finanzämter stellen während der Weihnachtszeit alle Vollstreckungsmaßnahmen ein. Vom 19. bis zum 31. Dezember 2025 werden keine Mahnbescheide, Prüfungen oder Strafen erlassen. Die Maßnahme soll den Bürgerinnen und Bürgern eine entspanntere Festtagszeit ermöglichen, wie Finanzminister Alexander Lorz (CDU) mitteilte.
Die vorübergehende Aussetzung betrifft ein breites Spektrum steuerlicher Maßnahmen. In dieser Zeit werden keine amtlichen Schreiben, Vorladungen oder Vollstreckungsanordnungen verschickt. Auch vor Ort finden keine Betriebsprüfungen statt, und Steuerpflichtige müssen weder Zwangsgelder befürchten noch mit Befragungen rechnen.
Die Unterbrechung der Vollstreckungsmaßnahmen dauert bis zum Jahresende an. Bürgerinnen und Bürger erhalten in dieser Phase keine Mahnungen oder rechtlichen Schritte. Die kommunalen Behörden nehmen ihren regulären Betrieb Anfang Januar wieder auf.