15 December 2025, 16:56

Hessische Finanzämter pausieren Bescheide über die Weihnachtsfeiertage 2025

Ein Weihnachtsbaum auf einer Straße mit Menschen darauf, flankiert von zwei Fahnenmasten mit Fahnen und beleuchteten Gebäuden im Hintergrund.

Finanzämter verzichten auf Mitteilungen während der Weihnachtszeit - Hessische Finanzämter pausieren Bescheide über die Weihnachtsfeiertage 2025

Finanzämter setzen Bescheide über Weihnachten aus

Finanzämter setzen Bescheide über Weihnachten aus

Finanzämter setzen Bescheide über Weihnachten aus

  1. Dezember 2025, 10:53 Uhr

Die hessischen Finanzämter stellen während der Weihnachtszeit alle Vollstreckungsmaßnahmen ein. Vom 19. bis zum 31. Dezember 2025 werden keine Mahnbescheide, Prüfungen oder Strafen erlassen. Die Maßnahme soll den Bürgerinnen und Bürgern eine entspanntere Festtagszeit ermöglichen, wie Finanzminister Alexander Lorz (CDU) mitteilte.

Die vorübergehende Aussetzung betrifft ein breites Spektrum steuerlicher Maßnahmen. In dieser Zeit werden keine amtlichen Schreiben, Vorladungen oder Vollstreckungsanordnungen verschickt. Auch vor Ort finden keine Betriebsprüfungen statt, und Steuerpflichtige müssen weder Zwangsgelder befürchten noch mit Befragungen rechnen.

Die Unterbrechung der Vollstreckungsmaßnahmen dauert bis zum Jahresende an. Bürgerinnen und Bürger erhalten in dieser Phase keine Mahnungen oder rechtlichen Schritte. Die kommunalen Behörden nehmen ihren regulären Betrieb Anfang Januar wieder auf.