Hessen setzt auf digitale Jura-Prüfungen – das Ende der Handschrift naht
Carina KrauseKaum noch handschriftliche zweite juristische Staatsprüfung - Hessen setzt auf digitale Jura-Prüfungen – das Ende der Handschrift naht
Hessen hat digitale Prüfungen für Jurastudierende eingeführt und markiert damit einen Wandel weg von den traditionellen handschriftlichen Examen. Innerhalb des vergangenen Jahres hat sich das elektronische Zweite Staatsexamen zur bevorzugten Wahl für die meisten Prüflinge entwickelt. Die Umstellung zielt darauf ab, die juristische Ausbildung zu modernisieren, ohne die hohen Standards für künftige Richter, Staatsanwälte und Anwälte zu vernachlässigen.
Das elektronische Zweite Staatsexamen wurde in Hessen 2024 eingeführt und bietet Jurastudierenden die Wahl zwischen digitaler und papierbasierter Prüfungsform. Bis 2025 fanden sechs Prüfungstermine statt, an denen jeweils rund 200 Teilnehmende teilnahmen – technische Probleme blieben dabei minimal. Mittlerweile entscheiden sich über 96 Prozent der Absolventen für das E-Examen, was eine deutliche Präferenz für das neue System zeigt.
In Frankfurt, Darmstadt und Butzbach wurden spezielle Prüfungsräume für die digitalen Tests eingerichtet. Prüflinge haben die Möglichkeit, einmalig vom elektronischen zum handschriftlichen Examen zu wechseln, wobei diese Option bisher kaum genutzt wurde. Zudem wurde ein Übungsportal eingeführt, um Studierenden die Eingewöhnung an die Online-Prüfungsumgebung zu erleichtern. Das Landesjustizprüfungsamt testet derzeit die elektronische Korrektur, um die Bewertungsprozesse zu beschleunigen und mehr Prüferinnen und Prüfer zu gewinnen. Langfristig soll die handschriftliche Korrektur vollständig abgeschafft werden. Parallel laufen die Arbeiten an einer elektronischen Version des Ersten Staatsexamens, das im Wintersemester 2025/2026 starten soll.
Die Umstellung auf digitale Prüfungen unterstreicht Hessens Engagement für die Modernisierung der juristischen Ausbildung. Da sich die Mehrheit der Prüflinge mittlerweile für das E-Examen entscheidet, erweist sich das System als sowohl praxistauglich als auch zuverlässig. Der nächste Schritt wird die Einführung des elektronischen Ersten Staatsexamens sein, wodurch die digitale Prüfungskultur in der juristischen Ausbildung weiter verankert wird.