Hessen schafft 90 überflüssige Vorschriften ab – doch reicht das?
Brunhilde JesselReduzierung der administrativen Belastung beginnt - Pentz warnt vor alten Gewohnheiten - Hessen schafft 90 überflüssige Vorschriften ab – doch reicht das?
Hessens erstes Bürokratieabbaugesetz ist zu Jahresbeginn in Kraft getreten. Das neue Gesetz streicht oder vereinfacht 90 Vorschriften und soll so Abläufe für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen entflechten. Minister Manfred Pentz hat nun die Behörden aufgefordert, nicht in alte Muster zurückzufallen.
Das Gesetz umfasst über 120 Änderungen, um Papierkram abzubauen und Dienstleistungen zu digitalisieren. So sind etwa beglaubigte Kopien oder Originaldokumente für Prüfungsanmeldungen oder Berufszulassungen nicht mehr erforderlich. Viele Behördengänge lassen sich nun per E-Mail erledigen, und die Meldepflichten für Pflegeheime wurden reduziert.
Pentz kritisierte veraltete Praktiken, die oft aus reiner Gewohnheit fortbestünden – wie etwa Meldebögen in Hotels. Er rief öffentliche Einrichtungen und Unternehmen dazu auf, die Neuerungen umzusetzen und die Bevölkerung darüber zu informieren.
Verabschiedet wurde das Gesetz am 18. Dezember 2025 vom Hessischen Landtag in Wiesbaden. An der Umsetzung sind mehrere Stellen beteiligt, darunter das Hessische Ministerium des Innern und für Sport, die Staatskanzlei sowie das Hessische Landesamt für Verwaltung und Datenverarbeitung. Ein Bürokratieabbaurat begleitet den Prozess.
Ein zweites Gesetz ist bereits in Vorbereitung. Im nächsten Schritt geht es um die Beschleunigung großer Vorhaben und die Überprüfung von Vorkaufsrechten. Zudem sollen KI-Tools eingesetzt werden, um widersprüchliche oder veraltete Regelungen in Landesgesetzen aufzuspüren.
Ziel der Reformen ist es, den Umgang mit Behörden schneller und effizienter zu gestalten. Behörden und Unternehmen müssen sich nun an die neuen Regeln anpassen und auf überflüssige Verfahren verzichten. Der Freistaat plant, mit weiteren Reformen den Bürokratieabbau voranzutreiben.