Hessen prüft Corona-Soforthilfen: Rückforderungen für 361.000 Empfänger möglich
Carina KrauseHessen prüft Corona-Soforthilfen: Rückforderungen für 361.000 Empfänger möglich
Hessen überprüft Corona-Soforthilfen aus den Anfangsmonaten der Pandemie
Rund 361.000 Unternehmen und Solo-Selbstständige in Hessen erhielten zwischen März und Juni 2020 finanzielle Unterstützung während der Coronakrise. Nun prüfen die Behörden, ob aufgrund aktualisierter Regelungen Rückforderungen notwendig sind.
Das Hessische Wirtschaftsministerium hat gemeinsam mit dem Regierungspräsidium Kassel Vereinfachungen im Meldeverfahren eingeführt. Dazu zählen verlängerte Fristen, zinslose Ratenzahlungen, Stundungen, Erlasse sowie ausgesetzte Rückforderungen. Die Änderungen basieren auf einer Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Land Hessen, die mit den zuständigen Ministerien abgestimmt wurde.
Stand 22. August 2025 wurden 6.889 Fälle bearbeitet, wobei bei 3.606 Empfängern keine Rückzahlungspflicht mehr besteht. Betroffen sind Branchen wie Dienstleistung, Gastronomie, Einzelhandel und Gesundheitswesen. Die Antragsabwicklung erfolgt über ein strukturiertes elektronisches System, wobei nach Erhalt des Bescheids eine vierwöchige Frist für die Rückzahlung gilt.
Zudem wird eine Anhebung der De-minimis-Grenze geprüft, die derzeit bei 500 Euro liegt. Hessen muss bis Jahresende einen Abschlussbericht an den Bund übermitteln.
Die Überprüfung betrifft tausende Betriebe und Freiberufler, die Corona-Soforthilfen erhalten haben. Die vereinfachten Verfahren sollen die Belastung für diejenigen verringern, die Mittel zurückzahlen müssen. Die Ergebnisse werden zeigen, ob weitere Anpassungen bei Grenzwerten oder Fristen erforderlich sind.