Hanau klagt gegen Hessen: Schwere Mängel beim Zensus 2022 aufgedeckt
Brunhilde JesselExpertise-Bericht unterstützt Hanaus Klage gegen Volkszählungs-Ergebnisse - Hanau klagt gegen Hessen: Schwere Mängel beim Zensus 2022 aufgedeckt
Ein unabhängiger Expertenbericht hat schwere Mängel beim Hessischen Zensus 2022 aufgedeckt und damit die Vorwürfe der Stadt Hanau sowie 279 weiterer Kommunen bestätigt. Die Überprüfung zeigt fehlende Dokumentation, unklare Methoden und mangelnde Transparenz bei der Berechnung der Einwohnerzahlen auf. Diese Probleme haben nun zu rechtlichen Schritten gegen das Land Hessen geführt.
Der von Hanau und Dutzenden weiterer Kommunalverwaltungen in Auftrag gegebene Bericht kommt zu dem Schluss, dass der Zensus unter methodischen Defiziten und unvollständigen Unterlagen litt. Wichtige Details – etwa Berechnungsprogramme, Zwischenschritte und Zusatzerhebungsdaten – fehlten, wodurch eine unabhängige Überprüfung der Ergebnisse unmöglich war. Experten, darunter Rainer Schnell von der City, University of London, bestätigten, dass die Dokumentation "gravierend unvollständig" sei.
Hanaus Oberbürgermeister Maximant Bieri lehnt die Zensus-Ergebnisse ab und argumentiert, die Einwohnerzahl der Stadt sei ungerechtfertigt nach unten korrigiert worden. Der Bericht stärkt die Position der Stadt, da er Hanaus Kritik am Zensusverfahren direkt bestätigt. Da jährlich fast 10 Millionen Euro an Fördergeldern auf dem Spiel stehen, verklagt die Stadt nun das Land Hessen wegen der umstrittenen Zahlen.
Auch andere Kommunen haben sich der Klage angeschlossen und eigene Klagen gegen die Einwohnerstatistiken eingereicht. Das Hessische Statistische Landesamt hingegen beharrt darauf, dass seine Methoden wissenschaftlich fundiert seien und von Verfassungsgerichten gebilligt wurden. Dennoch bieten die Expertenfeststellungen Hanau eine solide Grundlage für die gerichtliche Auseinandersetzung.
Die Schlussfolgerungen des Berichts untermauern Hanaus rechtliche Position, und die Stadt treibt ihre Klage nun entschlossen voran. Bei Erfolg könnte der Fall eine Überprüfung der Zensus-Methodik erzwingen und möglicherweise die gestrichenen Fördermittel wiederherstellen. Das Ergebnis könnte zudem Auswirkungen auf andere Kommunen haben, die ihre Einwohnerzahlen anfechten.






