Gericht zwingt Hessen zur Offenlegung der AfD-Überwachung durch Verfassungsschutz
Brunhilde JesselGericht zwingt Hessen zur Offenlegung der AfD-Überwachung durch Verfassungsschutz
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat gegen das Hessische Innenministerium und andere Behörden entschieden. Im Mittelpunkt des Urteils steht die unterbliebene öffentliche Offenlegung der Beobachtung der Partei Alternative für Deutschland (AfD) im Jahr 2022. Die Entscheidung wurde am Mittwoch in der Hauptverhandlung verkündet.
Das Gericht sah konkrete Belege dafür, dass die AfD gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung Deutschlands arbeite. Zudem verwies es auf das offensichtliche Ziel der Partei, das Vertrauen der Bevölkerung in die gewählten Vertreter zu untergraben und das demokratische System selbst infrage zu stellen.
Im September 2025 hatte das Gericht eine Beschwerde des AfD-Landesverbands abgewiesen. Es bestätigte, dass es triftige Gründe gebe, die AfD als „Prüffall“ einzustufen, was die Beobachtung durch das Landesamt für Verfassungsschutz rechtfertige.
Die Richter wiesen in ihrer Begründung auf diskriminierende Praktiken der AfD hin. Die Partei vertrete ein „völkisches Volksverständnis“, das die Würde von Ausländern – insbesondere von Asylsuchenden – daduch untergrabe, dass diese als ethnisch „fremd“ abgestempelt würden.
Mit dem Urteil sind die Behörden nun verpflichtet, die Öffentlichkeit über die Beobachtung der AfD zu informieren. Die Feststellungen des Gerichts unterstreichen die Bedenken hinsichtlich der Haltung der Partei zu Demokratie und Menschenwürde. Die Entscheidung stärkt zudem die rechtliche Grundlage für die weitere Beobachtung der AfD-Aktivitäten.
