11 March 2026, 22:43

Gericht urteilt: "SPD-Sympathisant" kann eine strafbare Beleidigung sein

Schwarzes und weißes Porträt von Friedrich Christoph Müller, einem Mann mit ernstem Gesichtsausdruck, mit deutschem Text unten.

Gericht urteilt: "SPD-Sympathisant" kann eine strafbare Beleidigung sein

Ein deutsches Gericht hat entschieden, dass die Bezeichnung einer Person als SPD-Sympathisant eine Beleidigung darstellen kann – selbst wenn diese die Partei tatsächlich unterstützt. Das Urteil zeigt, wie politische Etiketten, Tierbezeichnungen oder sogar Obst zu rechtlichen Konsequenzen führen können. Der Jurist und Sprachwissenschaftler Roger "Flaming" Reisertsch, der sich mit Beleidigungen befasst, warnt, dass klassische Schimpfwörter an Schärfe verlieren, während neue Formen der Herabwürdigung aufkommen.

Das Oberlandesgericht Hannover urteilte 2024, dass die pauschale Bezeichnung einer Person als SPD-Sympathisant gegen die deutschen Beleidigungsgesetze (§ 185 StGB) verstößt. Im Fall (13 U 104/23) wurde bestätigt, dass ein solches Label zu Geldstrafen, Haft bis zu einem Jahr oder zivilrechtlichen Schadensersatzforderungen führen kann. Gleichzeitig wurde eine hochrangige AfD-Politikerin, die als Nazischlampe beschimpft worden war, mit einem Bußgeld von 1.200 Euro belegt – doch das Gericht klärte nicht, ob die Beleidigung in Nazi, Schlampe, der Abkürzung NS oder der Kombination lag.

Althergebrachte Schimpfwörter wie Du Trottel! oder Schurke! haben mit der Zeit an Wirkung verloren. Reisertsch beobachtet stattdessen einen Anstieg kreativer Herabsetzungen, insbesondere solcher, die Namen von Politikern einbeziehen. Sein Buch und seine Website (gibmirkeinetiernamen.de) listen über tausend neue Beispiele auf. Dennoch rät er zur Vorsicht: Selbst wenn das Opfer SPD-Mitglied ist, kann die Verwendung der Parteizugehörigkeit als Schimpfwort zu Verleumdungsklagen führen.

Tierbezeichnungen bleiben rechtlich riskant. Wer jemanden als Esel oder Schwein bezeichnet, riskiert nicht nur Beleidigungsklagen, sondern auch Beschwerden von Tierschutzorganisationen wie PETA. Obst und Gemüse sind dagegen meist unbedenklich – mit Ausnahme der Pflaume, die Gerichte nach wie vor als Beleidigung werten. Seltsamerweise haben Rufe wie Du Orban! oder Du blöder Trump! derzeit keine juristischen Folgen.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Die rechtliche Landschaft rund um Beleidigungen in Deutschland verändert sich. Politiker-Namen, einst als freies Feld betrachtet, bergen nun Risiken, während manche traditionellen Schimpfwörter an Bedeutung verlieren. Reisertschs Forschung deutet darauf hin, dass mit dem Schwinden alter Beleidigungen neue – vor allem politisch geprägte – die Lücke füllen, oft mit kostspieligen Konsequenzen.

Quelle