23 June 2026, 20:15

Gericht stoppt Spiegel-Bericht zu Christian Ulmen und Deepfake-Skandal

Ulmen triumphiert über 'Der Spiegel' vor Gericht

Gericht stoppt Spiegel-Bericht zu Christian Ulmen und Deepfake-Skandal

Das Hanseatische Oberlandesgericht hat Der Spiegel die Veröffentlichung bestimmter Vorwürfe im Zusammenhang mit dem Deepfake-Skandal um den Schauspieler Christian Ulmen untersagt. Die Entscheidung folgt auf einen Rechtsstreit über Behauptungen des Magazins, Ulmen stehe in Verbindung mit KI-generierten Fake-Pornografie-Aufnahmen, die seine Ex-Frau, die Schauspielerin Collien Fernandes, zeigen sollen.

Ulmen hatte bereits im April vor dem Landgericht Hamburg Klage gegen Der Spiegel eingereicht. Im Mai entschied das Gericht zunächst, dass die Berichterstattung des Magazins über die Deepfake-Vorwürfe zulässig sei. Nun hat das Oberlandesgericht jedoch eine einstweilige Verfügung erlassen und die Veröffentlichung zentraler Behauptungen wegen unzureichender Beweislage verboten.

Zudem untersagte das Gericht Der Spiegel die Veröffentlichung von Zitaten aus einer 50 Jahre alten E-Mail, die Ulmen an seinen Verteidiger geschickt hatte. Der Inhalt wurde als Teil des „höchstpersönlichen Lebensbereichs“ eingestuft, der besonders schützenswert ist. Das Magazin darf weiterhin berichten, dass Fernandes Ulmen körperliche Gewalt vorwirft.

Fernandes behauptet, Ulmen habe nicht nur KI-generierte Videos erstellt, sondern auch gefälschte Social-Media-Profile unter ihrem Namen angelegt. Sie wirft ihm vor, sich in Telefonaten als sie ausgegeben und mit anderen Männern sexuelle Gespräche geführt zu haben. Das Urteil ist ein wichtiger Erfolg für Ulmens Kanzlei Schertz-Bergmann, die damit die öffentliche Diskussion versachlichen und eine Vorverurteilung ihres Mandanten verhindern will.

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Der Fall hat auch politische Reaktionen ausgelöst. SPD-Vorsitzende Bärbel Bas und die ehemalige Grünen-Co-Vorsitzende Ricarda Lang fordern schärfere Regelungen gegen den Missbrauch von KI. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) kündigte an, das Strafrecht gegen nicht einvernehmliche sexualisierte Deepfakes und „digitale sexualisierte Gewalt“ zu verschärfen.

Die Gerichtsentscheidung beschränkt Der Spiegel darin, konkrete Vorwürfe gegen Ulmen zu veröffentlichen. Gleichzeitig drängen Politiker auf gesetzliche Reformen, um den Missbrauch von KI bei der Erstellung von Deepfake-Inhalten einzudämmen. Der Fall wirft grundsätzliche Fragen zu Privatsphäre, Beweisführung und den rechtlichen Grenzen der Berichterstattung auf.

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