Gericht stoppt Linke: Unbelegte Vorwürfe gegen AfD-Abgeordnete als rechtswidrig eingestuft
Brunhilde JesselGericht stoppt Linke: Unbelegte Vorwürfe gegen AfD-Abgeordnete als rechtswidrig eingestuft
Ein deutsches Gericht hat entschieden, dass die Linke die Persönlichkeitsrechte von 13 AfD-Abgeordneten in Mecklenburg-Vorpommern rechtswidrig verletzt hat. Im Mittelpunkt des Streits standen Vorwürfe, die Politiker hätten sich über die Parkinson-Erkrankung eines Kollegen lustig gemacht. Die Richter hielten die Anschuldigungen weitgehend für unbelegt und verfügten Einschränkungen bei der erneuten Veröffentlichung von Teilen der umstrittenen Pressemitteilung.
Der Fall begann im April 2025, als der Linke-Abgeordnete Dirk Bruhn AfD-Politikern vorwarf, während einer Landtagssitzung seine Parkinson-Symptome nachgeahmt zu haben. Die Linke veröffentlichte später eine Pressemitteilung, in der der Vorwurf wiederholt wurde. Daraufhin beantragten die 13 betroffenen AfD-Abgeordneten, darunter der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Enrico Schult, eine einstweilige Verfügung gegen zwei Kreisverbände der Linken.
Das Oberlandesgericht Rostock gab den AfD-Mitgliedern recht und urteilte, die Linke habe keine ausreichenden Beweise für ihre Behauptungen vorgelegt. Die Richter verwiesen auf das Fehlen von Zeugen und stuften die Anschuldigung überwiegend als falsch ein. Zwar räumten sie ein, dass Politiker robuste Kritik ertragen müssten, betonten jedoch, dass persönliche Beleidigungen – insbesondere in Bezug auf die Gesundheit – rechtliche Grenzen überschritten.
Schult begrüßte das Urteil als Bestätigung seiner Unschuld und warf der Linken vor, haltlose Vorwürfe erhoben zu haben. Der AfD-Abgeordnete Thore Stein pflichtete ihm bei und warf der Linken vor, wissentlich falsche Behauptungen verbreitet zu haben, um ihren Ruf zu schädigen.
Das Gericht untersagte der Linken, Passagen der umstrittenen Pressemitteilung erneut zu veröffentlichen. Die Entscheidung stärkt den rechtlichen Schutz vor unbegründeten persönlichen Angriffen in der politischen Auseinandersetzung. Die betroffenen AfD-Abgeordneten werteten das Urteil als klare Absage an das, was sie als verleumderische Methoden bezeichnen.
