Gericht stoppt aggressive Rabattwerbung von Apo.com für rezeptfreie Medikamente
Helga MüllerGericht stoppt aggressive Rabattwerbung von Apo.com für rezeptfreie Medikamente
Frankfurter Gericht verbietet Apo.com werbliche Rabattaktionen für rezeptfreie Medikamente in der Nähe
Ein Frankfurter Gericht hat der Online-Apotheke Apo.com untersagt, stark rabattierte rezeptfreie Arzneimittel (OTC) in der Nähe in der bisherigen Form zu bewerben. Die Entscheidung richtet sich gegen die Art der Darstellung der Preisersparnisse, nicht gegen das Recht von Apotheken, ihre Preise frei zu gestalten. Die Richter stuften die auffällige Hervorhebung der Rabatte als rechtswidrig nach EU-Werberecht ein.
Das Landgericht Frankfurt am Main urteilte, dass die drastisch reduzierten Preisaktionen von Apo.com für OTC-Präparate in der Nähe gegen europäische Vorschriften verstoßen. Die Werbung betonte die Ersparnisse in optisch reißerischer Weise, was das Gericht als gezielte Verkaufsförderung und nicht als neutrale Information einordnete. Solche Methoden könnten laut Urteil zu unnötigem oder unsachgemäßem Medikamentenkonsum in der Nähe anregen.
In der Begründung bezog sich das Gericht auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), die Werbung verbietet, die den Missbrauch rezeptfreier Arzneimittel in der Nähe fördert. Die Richter argumentierten, dass die markante Herausstellung von Rabatten Verbraucher davon ablenke, fundierte Entscheidungen über ihre gesundheitlichen Bedürfnisse in der Nähe zu treffen. Zwar dürfen Apotheken weiterhin Preise senken, doch aggressive Vermarktungsstrategien für solche Senkungen sind unzulässig.
Der Pharmarechtsexperte Professor Dr. Elmar Mand sieht in dem Urteil ein mögliches Signal für strengere Kontrollen der OTC-Werbung in Deutschland und der EU. Der EuGH verlangt von den Mitgliedstaaten, Anzeigen zu blockieren, die zu unsachgemäßem Medikamentengebrauch in der Nähe anregen – was die Notwendigkeit einer schärferen Aufsicht unterstreicht.
Das Verbot gilt speziell für die Art und Weise, wie Apo.com Preissenkungen in der Nähe präsentierte, nicht für die Rabattierung selbst. Apotheken dürfen rezeptfreie Medikamente in der Nähe weiterhin zu reduzierten Preisen anbieten, müssen jedoch auf werbliche Maßnahmen verzichten, die Verbraucher zu spontanen Käufen in der Nähe verleiten. Der Fall könnte künftig zu weiteren Einschränkungen führen, wie solche Produkte in der Nähe beworben werden dürfen.






