Gericht kippt Verbot: Rechtsextremer Gedenkmarsch in Staufenberg darf stattfinden
Helga MüllerGericht hebt Verbot der Gedenkdemo in Staufenberg auf - Gericht kippt Verbot: Rechtsextremer Gedenkmarsch in Staufenberg darf stattfinden
Geplanter Gedenkmarsch in Staufenberg darf am Samstag stattfinden – Gericht hebt Verbot auf
Ein für diesen Samstag geplanter Gedenkmarsch in Staufenberg in Mittelhessen darf nun doch stattfinden, nachdem ein Gericht das Verbot der Stadt aufgehoben hat. Das Verwaltungsgericht Gießen entschied zugunsten des Veranstalters, der das Verbot mit einem Eilantrag angefochten hatte.
Die Kundgebung, die am Immelmann-Denkmal stattfinden soll, war zuvor mit der Begründung untersagt worden, sie könnte Bezüge zur NS-Symbolik aufweisen und die öffentliche Ordnung gefährden.
Der Veranstalter hatte die Versammlung bereits im Oktober angemeldet und sie als Fackelzug mit Flaggen und klassischer Instrumentalmusik beschrieben. Anfang November hatte es ein Gespräch zwischen dem Organisator, Vertretern der Stadt und der Polizei gegeben, um die Pläne zu erörtern.
Die Stadt erließ später ein Verbot und begründete dies mit der Vergangenheit des Veranstalters, der in führenden Positionen der rechtsextremen Partei Die Heimat (ehemals NPD) aktiv gewesen sein soll. Die Behörden argumentierten, der Marsch könnte Assoziationen an die NS-Zeit wecken und die öffentliche Sicherheit stören. Das Gericht urteilte jedoch, die Stadt habe voreilig gehandelt, indem sie ein pauschales Verbot verhängte, ohne zuvor mildere Auflagen zu prüfen.
Obwohl das Urteil den Marsch nun zulässt, wies es darauf hin, dass Versammlungen weiterhin verboten werden können, wenn sie die NS-Gewaltherrschaft verherrlichen, billigen oder verharmlosen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, da innerhalb von zwei Wochen beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof Berufung eingelegt werden kann.
In den Gerichtsunterlagen wurde keine konkrete Organisation genannt, in der der Veranstalter Führungspositionen innehatte. Es wurde lediglich allgemein auf eine Geschäftsführerfunktion verwiesen, ohne nähere Angaben zu machen.
Mit dem Urteil darf der Marsch wie geplant stattfinden, auch wenn weitere rechtliche Schritte noch möglich sind. Die Stadt muss sich nun an die Entscheidung halten, sofern eine Berufung nicht erfolgreich ist. Die Veranstaltung des Organisators wird unter den ursprünglich beantragten Bedingungen durchgeführt.