Gericht erlaubt PDF-Übermittlung von Bußgeldakten – ein Präzedenzfall für digitale Beweismittel
Gericht erlaubt PDF-Übermittlung von Bußgeldakten – ein Präzedenzfall für digitale Beweismittel
Ein deutsches Gericht hat entschieden, dass Bußgeldakten in PDF-Format weitergegeben werden dürfen – statt in ihren ursprünglichen Dateiformaten. Das Urteil fiel am 8. September 2025 am Oberlandesgericht Frankfurt am Main und klärt, wie elektronische Dokumente in gerichtlichen Verfahren zu handhaben sind.
Der Fall mit dem Aktenzeichen 2 ORbs 95/25 drehte sich um einen Streit über den Dateizugriff in Hessen. Ein Verteidiger hatte gefordert, das Foto eines Fahrers im ursprünglichen JPG-Format und nicht als PDF-Konvertierung vorzulegen. Das Gericht wies diesen Antrag zurück und bestätigte, dass eine "repräsentative Kopie" im PDF-Format den rechtlichen Anforderungen genügt.
Laut Urteil müssen Behörden künftig auf Anfrage eine PDF-Version elektronisch verwalteter Akten bereitstellen. Dies gewährleistet die Kompatibilität zwischen verschiedenen Systemen, ohne die Bildqualität zu beeinträchtigen. Das Gericht betonte zudem, dass bei Bedarf weiterer Dateien über die Standardkopie hinaus eine begründete Begründung vorgelegt werden muss. Die Entscheidung stärkt die Position der Bußgeldbehörden in der Wahl des Dateiformats – diese kann nicht angefochten werden. Sie steht im Einklang mit verfassungsrechtlichen Grundsätzen der "informatorischen Waffengleichheit" und sichert so einen fairen Zugang zu Beweismitteln in Ordnungswidrigkeitsverfahren.
Verteidiger erhalten künftig standardmäßig PDF-Kopien von Bußgeldakten. Das Urteil beseitigt Unsicherheiten bei Dateiformaten in gerichtlichen Verfahren und setzt einen Präzedenzfall dafür, wie digitale Beweismittel in ähnlichen Fällen ausgetauscht werden.
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