Gericht bestätigt: Privatschule darf Schülerin mit Fehlzeiten ausschließen
Klaas LübsGericht bestätigt: Privatschule darf Schülerin mit Fehlzeiten ausschließen
Eine Privatschule in Frankfurt am Main hat einen Rechtsstreit um ihre Entscheidung gewonnen, eine 17-jährige Schülerin mit wiederholten unentschuldigten Fehlzeiten nicht wieder aufzunehmen. Das Oberlandesgericht urteilte, dass die Schule nicht verpflichtet war, den Vertrag der Schülerin zu verlängern, und hob damit ein früheres Urteil des Amtsgerichts auf. Im Mittelpunkt des Falls stand die Frage, ob die Weigerung der Schule berechtigt oder willkürlich war.
Die Schülerin besuchte eine englischsprachige Privatschule, an der die Verträge jährlich verlängert wurden. Im Laufe der Zeit häufte sie eine hohe Zahl unentschuldigter Fehlzeiten an – zusätzlich zu den entschuldigten. Die Schule argumentierte, dass ihre häufigen unerklärten Abwesenheiten Zweifel an ihrem Engagement für die schulische Ausbildung aufwarfen und das Lehrpersonal zusätzlich belasteten.
Die Schule setzte den Eltern eine Frist, ihre Tochter für das nächste Schuljahr wieder anzumelden. Als diese verstrich, verweigerte die Einrichtung die Vertragsverlängerung. Ein Frankfurter Amtsgericht gab zunächst der Familie recht und verpflichtete die Schule, die Schülerin weiter zu unterrichten. Das Oberlandesgericht kippte dieses Urteil jedoch später.
In seiner endgültigen Entscheidung stellte das Gericht fest, dass Schulen Verträge nur dann verlängern müssen, wenn eine Ablehnung unzumutbar wäre. Es kam zu dem Schluss, dass die unentschuldigten Fehlzeiten der Schülerin und die versäumte Frist der Eltern die Weigerung der Schule rechtfertigten. Das Urteil ist nun rechtskräftig und nicht mehr anfechtbar.
Die Entscheidung bestätigt, dass Privatschulen die Wiederanmeldung von Schülerinnen und Schülern mit erheblichen unentschuldigten Fehlzeiten verweigern dürfen. Der Fall macht zudem deutlich, dass solche Ablehnungen nicht willkürlich sind, wenn sie auf klaren Problemen bei der Anwesenheit und versäumten Fristen beruhen. Das Urteil schafft damit einen Präzedenzfall für ähnliche Streitigkeiten in der Zukunft.
